Pflege und Politik

Neue Brieflaufzeiten könnten für Pflegedienste zum Problem werden

Ein heikler Punkt bei der Genehmigung der Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) ist immer schon der fristgerechte Zugang der Verordnung bei den Krankenkassen. Nun wird durch die Änderung des Postrechts dieses Problem womöglich künftig weiter verschärft.

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Der Bundestag hat beschlossen, die Laufzeiten für Briefe zu verlängern. Bislang gilt die Regel, dass 80 Prozent der Briefe am nächsten Werktag zugestellt werden müssen und 95 Prozent am übernächsten. Die Änderung sieht nun eine Laufzeit von drei Werktagen für 95 Prozent und von 4 Werktagen für 99 Prozent der Briefe vor.

Für Pflegedienste und Pflegebedürftige kann diese Gesetzesänderung zu einem ernsthaften Problem werden. Viele Mitglieder des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. müssen nämlich die leidige Erfahrung machen, dass die von ihnen per Post versandten Verordnungen über Leistungen der häuslichen Krankenpflege mit Verspätung bei den Krankenkassen vorliegen. Das ist der Fall, wenn sie den Kassen nicht gemäß der HKP-Richtline spätestens ab dem vierten der Ausstellung folgenden Arbeitstag zugehen. Durch Personalmangel in Arztpraxen und Pflegediensten verzögert sich aber bereits jetzt der Ausstellungsprozess und das Einholen der gesetzlich vorgeschriebenen Unterschrift des Formulars durch den Versicherten, so dass die Wahrung der Frist in vielen Fällen schwierig ist.

Die Bundesgeschäftsführerin des bad e. V. Andrea Kapp verlangt daher: „Nach dieser Änderung des Postrechts muss der Gemeinsame Bundesausschuss aktiv werden und die HKP-Richtlinie schnellstens den neuen Regularien anpassen. Ansonsten droht die Gefahr, dass Pflegebedürftige Leistungen nur mit Verzögerung erhalten und das wirtschaftliche Risiko für Pflegedienste steigt, erbrachte Leistungen nicht vergütet zu bekommen.“