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Niedersächsisches Verwaltungsgericht: Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft ist verfassungsgemäß

Die 2017 in Niedersachsen eingerichtete Pflegekammer
ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Hannover
verfassungsgemäß. Die Richter wiesen am Mittwoch die
entsprechenden Klagen zweier Gesundheits- und
Krankenpflegerinnen zurück, wie das Gericht mitteilte.

- Die Mitgliedschaft in der niedersächsischen Pflegekammer ist laut Verwaltungsgericht verfassungsgemäß. Foto: Archiv

Das Land habe mit dem Erlass des Gesetzes innerhalb der
ihm zustehenden Gesetzgebungskompetenz gehandelt. Im
ersten Fall hatte den Angaben zufolge eine Pflegerin,
die auch Geschäftsführerin und stellvertretende
Pflegeleiterin in einem Pflegeheim in der Region
Hannover ist, gegen ihre Pflichtmitgliedschaft in der
Kammer geklagt. Die Richter argumentierten hingegen,
die Pflichtmitgliedschaft sowie die Beitragspflicht
verstießen nicht gegen die Grundrechte der Pflegerin.

Im zweiten Fall hatte eine ausgebildete Gesundheits-
und Krankenpflegerin auf Nichtmitgliedschaft geklagt,
weil sie lediglich als Fallmanagerin arbeite. Das
Gericht sah das anders: Sie verwende auch während ihrer
Tätigkeit als Fallmanagerin Fähigkeiten und Kenntnisse,
für die sie als Pflegerin ausgebildet worden sei. Nur
so könne sie für die Patienten möglichst effektive
Anschlusstherapien an den stationären
Krankenhausaufenthalt organisieren.

Die Pflegekammer verfolgt nach Ansicht des Gerichts
einen legitimen Zweck und ist auch sonst
verhältnismäßig. (epd)

(AZ: 7 A 5658/17 und 7 A 6876/18)