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Notstandsgesetz in Sachsen geplant
Sachsens Regierung plant nach einem Bericht der „Sächsischen Zeitung“ ein „Gesundheitsnotstandsgesetz“. Mitten in der Corona-Pandemie wolle das Land die rechtlichen Möglichkeiten zum Durchsetzen staatlicher Schutz- und Hilfsmaßnahmen erweitern, berichtete die Zeitung am 27. Januar. Das Sozialministerium wollte sich auf Anfrage nicht zu Details äußern.

„Es gibt zurzeit im Innenministerium sowie imGesundheitsministerium Überlegungen, wie im Falle eines GesundheitsnotstandesMaterial- und Personalressourcen gesichert werden können“, teilte dasSozialressort aber mit. Die für einen derartigen Gesetzentwurf notwendigenRahmenbedingungen befänden sich noch in der Abstimmung. Da es sich um ein nochnicht innerhalb der Staatsregierung abgeschlossenen Verfahren handele, würdenInhalte derzeit nicht kommentiert.
Nach dem Zeitungsbericht soll das Gesetz vorerst bis Ende2022 gelten. Im Fall eines Notstandes seien alle Bürger und Unternehmenverpflichtet, Auskunft darüber zu geben, ob man im Besitz einer bestimmtenMenge von medizinischen, pflegerischen oder sanitären Materials ist, das zurAufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung benötigt wirdbeziehungsweise ob man in der Lage ist, dieses Material herzustellen. Imletzteren Fall könnten die Behörden die Produktion bestimmter Hilfsgüter danngegen Bezahlung anordnen. (epd)
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