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Pflegeausbildung: Empfehlungen für Kooperationen veröffentlicht
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat Empfehlungen für die Inhalte von Kooperationsverträgen in der Pflegeausbildung veröffentlicht. Dazu seien in einem Workshop verschiedene Formulierungshilfen erarbeitet worden, teilte das Institut am Mittwoch in Bonn mit.

Anhand eines "Baukasten-Prinzips" sollen damit individuelle Kooperationsverträge für die jeweiligen Vertragspartner erstellt werden können. Mit den Vorlagen sollen Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Pflegeschulen bei den Veränderungen unterstützt werden, die 2020 durch die neue Pflegeausbildung entstehen. Kooperation verschiedener Träger spielen dabei eine wichtige Rolle. Um auch den theoretischen Unterricht gewährleisten zu können, müsse der Träger der praktischen Ausbildung beispielsweise eine Zusammenarbeit mit einer Pflegeschule vereinbaren.
Auszubildende müssen zudem Pflichteinsätze in der stationären Akutpflege, der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Akut- und Langzeitpflege, der pädiatrischen und psychiatrischen Versorgung durchlaufen. Weil die meisten Träger nicht all diese Bereiche anbieten, müssen sie sich um Partner bemühen, mit denen sie ebenfalls Verträge abschließen sollten. Dabei könnten die Partner auch wechselseitige Praxiseinsatzstellen für ihre Auszubildenden einrichten.
Das BIBB hält auch Kooperationen in einem Ausbildungsverbund für denkbar. Dabei könne ein Träger der praktischen Ausbildung mit mehreren weiteren Einrichtungen und einer oder mehreren Pflegeschulen zusammenarbeiten, um eine höhere Qualität der Ausbildung bei deutlich geringerem organisatorischem Aufwand zu erreichen. Dabei seien verschiedenste Konstellationen denkbar.
Kürzlich wurden bereits die Rahmenlehrpläne für die neue Pflegeausbildung veröffentlicht.
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