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Pflegekammer Schleswig-Holstein: Anschubfinanzierung nach Abstimmung

Die Pflegeberufekammer in Schleswig-Holsteinsoll eine erweiterte Anschubfinanzierung von drei Millionen Euro erhalten. Aber nur wenn im ersten Quartal 2021 alle Mitglieder in einer Urabstimmung ihren Willen kundtun können, ob sie weiterhin eine Vertretung durch eine Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen wünschen.

- Dr. Heiner Garg, Schleswig-Holsteins Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Se­nioren, bleibt bei drei Millionen Anschubfinanzierung.Foto: Thomas Eisenkrätzer

Das teilte das Gesundheitsministerium des Landes als Rechtsaufsicht über die Pflegeberufekammer am 30. Januar mit. Die mit Landtagsbeschluss festgesetzten Fördermittel seien "ein Angebot des Haushaltsgesetzgebers an die Pflegeberufekammer", heißt es aus dem Ministerium und weiter: "Über die Annahme dieses Angebotes sowie die damit verbundenen Bedingungen entscheidet alleine die Kammerversammlung".

Die Präsidentin der schleswig-holsteinischen Pflegeberufekammer, Patricia Drube, hat die von der Jamaika-Koalition angekündigten drei Millionen Euro Anschubfinanzierung als "überfällig, aber nicht hinreichend" bezeichnet.