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Pläne zur E-Patientenakte nehmen Gestalt an
Das Bundesgesundheitsministerium hat den Entwurf für ein "Patientendaten-Schutzgesetz" zur Abstimmung in die Bundesregierung gegeben. Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Daten, die Patienten ab 2021 in die neue elektronische Patientenakte eintragen lassen können, sicher sind.

Künftig soll jeder gesetzlich Versicherte per App Zugriff auf seine persönlichen Patientendaten bekommen, die bisher beim Arzt im Aktenschrank liegen.
Geplant ist, dass ab dem 1. Januar 2021 Ärzte und Krankenhäuser auf Wunsch der Patienten für diese eine elektronische Akte anlegen können. Dort können Röntgenbilder, ärztliche Befunde, Behandlungsberichte oder Angaben über regelmäßig eingenommene Medikamente hinterlegt werden. Die Patienten sollen auf diese Daten dann über eine Smartphone-App, die ihnen von ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt wird, Zugriff bekommen.
Umstritten war bisher, wie verschiedene behandelnde Ärzte auf die Daten der E-Akte zugreifen können. In der Startphase wird es zunächst keine Möglichkeit für Patienten geben, ihre Akte so einzustellen, dass je nach Arzt nur ein Teil der Informationen einsehbar ist.
Entweder gibt der Patient die ganze Akte zur Ansicht frei oder gar nicht. Ab 2022 soll es aber technisch möglich sein, über die App für jedes einzelne Dokument in der Akte einzustellen, wer darauf zugreifen darf, hieß es am 30. Januar.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist das große Thema auf der ALTENPFLEGE 2020, vom 24. bis 26. März in Hannover. (dpa)
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