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Politisch-rechtlicher Rahmen: Pflege mit ins TI-Boot
In einer ganzen Reihe von Gesetzen hat der Bundesgesetzgeber die Digitalisierung des Gesundheitssystems und den Aufbau der Telematikinfrastruktur in den letzten Jahren Stück vorangetrieben. Mit dem aktuell vorgelegten Entwurf für ein „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)“ knüpft die Bundesregierung daran an. Die verpflichtende TI-Anbindung aller Pflegeeinrichtungen schon ab 2024 steht nun sogar zur Debatte.

Pflege braucht die Anbindung an die Telematikinfrastruktur und umgekehrt braucht die TI die Pflegeunternehmen! In einer ganzen Reihe von Gesetzen hat der Bundesgesetzgeber die Digitalisierung des Gesundheitssystems und den Aufbau der Telematikinfrastruktur in den letzten Jahren Stück für Stück vorangetrieben:
- Pflegepersonal Stärkungsgesetz (2019)
- Terminservice- und Versorgungsgesetz (2019)
- Digitale Versorgung Gesetz (2020)
- Digitale Versorgung und Pflege Modernisierungs-Gesetz (2021)
- Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (2023)
Eine Übersicht der wesentlichen Weichenstellungen der einzelnen Gesetzeswerke macht die forcierte Anbindung der Pflege an die TI deutlich.
Anstoß zur Veränderung
Die Triebfedern für das gesetzgeberische Handeln liegen dabei auf der Hand: Ein sich verstärkender Fachkräftemangel. Bei zugleich demografisch bedingt immer mehr pflegebedürftigen Menschen wird jede Form bürokratischer Entlastung von Ärzten, Pflegefachpersonen und Assistenzkräfte benötigt. Die Digitalisierung kann hier ein wesentlicher Hebel sein. Sie kann bürokratische, papierbasierte Prozesse zwischen den Akteuren deutlich verschlanken. Den in Pflege und Medizin Arbeitenden bliebe damit mehr Zeit für das Wesentliche: die Versorgung der Menschen!
Mit den Gesetzen wurden Modellprogramme zur Pflegeanbindung, aber auch Fördermöglichkeiten und generell die Refinanzierungsgrundlagen für das Arbeiten in TI-vernetzten Prozessen geschaffen.
Zielsetzung war und ist es, über den Ausbau der Telematikinfrastruktur das Netz beteiligter Akteure aus Medizin und Pflege immer größer und robuster werden zu lassen. Diesem Gedanken verschreibt sich auch die aktuelle Ampel-Koalition. Im Koalitionsvertrag heißt es hierzu: „Wir beschleunigen die Einführung der elektronischen Patientenakte ePA und des E-Rezeptes (…) und binden beschleunigt sämtliche Akteure an die TI an.“
Aktuell: Entwurf für PUEG treibt TI voran
Mit dem Anfang April 2023 als Kabinettsentwurf vorgelegten „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, PUEG“ will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Ankündigungen Taten folgen lassen. Damit die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Langzeitpflege besser zum Tragen kommen, will das BMG ein „Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege“ einrichten. Darüber hinaus weitet es das bestehende Förderprogramm nach § 8 Absatz 8 SGB XI für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen um weitere Fördertatbestände aus. Es entfristet zudem das Programm. Außerdem wird die bisher weitgehend freiwillige Anbindung an die Telematikinfrastruktur durch „eine verpflichtende Anbindung der Pflegeeinrichtungen ersetzt“. Der Entwurf für das PUEG befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren – Änderungen sind also (Stand 21. April 2023) – möglich und wahrscheinlich.
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