Allgemein
Politisch-rechtlicher Rahmen: Pflege mit ins TI-Boot
Eine ganze Reihe von Gesetzen hat die Digitalisierung des Gesundheitssystems und den Aufbau der Telematikinfrastruktur in den letzten Jahren vorangetrieben. Jüngste Mosaiksteine sind das PUEG und das Digital-Gesetz. Die verpflichtende TI-Anbindung aller Pflegeeinrichtungen ab Juli 2025 ist nun bindend.
Pflege braucht die Anbindung an die Telematikinfrastruktur und umgekehrt braucht die TI die Pflegeunternehmen! In einer ganzen Reihe von Gesetzen hat der Bundesgesetzgeber die Digitalisierung des Gesundheitssystems und den Aufbau der Telematikinfrastruktur in den letzten Jahren Stück für Stück vorangetrieben:
- Pflegepersonal Stärkungsgesetz (2019)
- Terminservice- und Versorgungsgesetz (2019)
- Digitale Versorgung Gesetz (2020)
- Digitale Versorgung und Pflege Modernisierungs-Gesetz (2021)
- Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (2023)
- Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (2023)
- Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz (beide 2024)
Eine Übersicht der wesentlichen Weichenstellungen der einzelnen Gesetzeswerke macht die forcierte Anbindung der Pflege an die TI deutlich.
Anstoß zur Veränderung
Die Triebfedern für das gesetzgeberische Handeln liegen dabei auf der Hand: Ein sich verstärkender Fachkräftemangel. Bei zugleich demografisch bedingt immer mehr pflegebedürftigen Menschen wird jede Form bürokratischer Entlastung von Ärzten, Pflegefachpersonen und Assistenzkräfte benötigt. Die Digitalisierung kann hier ein wesentlicher Hebel sein. Sie kann bürokratische, papierbasierte Prozesse zwischen den Akteuren deutlich verschlanken. Den in Pflege und Medizin Arbeitenden bliebe damit mehr Zeit für das Wesentliche: die Versorgung der Menschen!
Mit den Gesetzen wurden Modellprogramme zur Pflegeanbindung, aber auch Fördermöglichkeiten und generell die Refinanzierungsgrundlagen für das Arbeiten in TI-vernetzten Prozessen geschaffen.
Zielsetzung war und ist es, über den Ausbau der Telematikinfrastruktur das Netz beteiligter Akteure aus Medizin und Pflege immer größer und robuster werden zu lassen. Diesem Gedanken verschreibt sich auch die aktuelle Ampel-Koalition. Im Koalitionsvertrag heißt es hierzu: „Wir beschleunigen die Einführung der elektronischen Patientenakte ePA und des E-Rezeptes (…) und binden beschleunigt sämtliche Akteure an die TI an.“
PUEG trieb TI-Anbindung zuletzt entscheidend voran
Mit dem in 2023 vom Bundestag verabschiedeten Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, PUEG, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Ankündigungen Taten folgen lassen. Damit die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Langzeitpflege besser zum Tragen kommen, will das BMG ein „Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege“ einrichten. Darüber hinaus weitet es das bestehende Förderprogramm nach § 8 Absatz 8 SGB XI für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen um weitere Fördertatbestände aus. Und es entfristet das Programm zudem. Außerdem wurde die freiwillige Anbindung von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur durch eine verpflichtende Anbindung aller von den Pflegekassen zugelassenen Einrichtungen und Diensten zum Stichtag 1. Juli 2025 ersetzt.
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