Politik

Prävention: wenig Vertrauen bei Pflegediensten in die Umsetzung

Die geplante Ausweitung präventiver Aufgaben für ambulante Dienste stößt in der Branche auf ein gemischtes Echo – mit deutlicher Skepsis. Laut dem neuen Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sollen Pflegekassen künftig den Zugang zu Präventionsleistungen in der häuslichen Pflege fördern. Pflegefachpersonen dürfen dabei gezielt Präventionsempfehlungen geben und sollen stärker in die Umsetzung eingebunden werden.

Präventive Maßnahmen verordnen: wird die mögliche neue Leistung ausreichend vergütet? Bild: picsfive - stock.adobe.com.

In einer Diskussion unter Pflegediensten zeigte sich: Die Idee stößt zwar auf Zustimmung, die praktische Umsetzung bereitet aber Sorge. Einige sehen in der neuen Regelung die Chance, Beratung und Prävention künftig besser refinanzieren zu können – gerade dort, wo solche Leistungen bisher nur privat bezahlt werden konnten.

Andere Stimmen verweisen hingegen auf bereits bestehende Erfahrungen: Schon heute können Pflegedienste Folgeverordnungen und Hilfsmittel beantragen – allerdings ohne Vergütung und mit erheblichem bürokratischem Aufwand. Die Befürchtung: Auch die neuen Präventionsaufgaben könnten zusätzliche Zeit binden, ohne dass dafür personelle oder finanzielle Ressourcen bereitstehen.

Das neue Gesetz wird bislang insgesamt recht kritisch beurteilt.

Beratung und Präventionsempfehlungen

Ziel der neuen Regelung ist es, die gesundheitliche Situation, Ressourcen und Fähigkeiten Pflegebedürftiger zu stärken. Dazu entwickeln die Pflegekassen Vorschläge und begleiten deren Umsetzung. Pflegebedürftige sowie ambulante Pflegedienste sollen dabei ausdrücklich beteiligt werden, wenn sie an der Versorgung mitwirken.

Teil dieser Umsetzung sind zwei neue Elemente:

  1. Fachliche Beratung zur Information und Sensibilisierung Pflegebedürftiger, Angehöriger und Pflegepersonen über Möglichkeiten der Gesundheitsförderung und Prävention.

  2. Präventionsempfehlungen durch Pflegefachpersonen oder qualifizierte Pflegeberaterinnen und -berater (§ 7a Abs. 3 Satz 2 SGB XI).

Ergänzend sollen die Pflegekassen eine Bedarfserhebung zu präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen durchführen. Empfehlungen können künftig im Rahmen einer Pflegeberatung (§§ 7a, 7c SGB XI), einer ambulanten Leistung nach § 36 SGB XI oder eines Beratungsbesuchs nach § 37 Abs. 3 ausgesprochen werden.

Diese neuen Präventionsinstrumente sollen frühzeitig nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit greifen und fortlaufend während des Pflegeverlaufs eingesetzt werden. Damit wird Prävention als kontinuierlicher Bestandteil ambulanter Versorgung verankert. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt dazu verbindliche Kriterien für Inhalte, Qualität, Methodik und Evaluation fest.

Systematische Einbindung

Für ambulante Pflegedienste bedeutet das:

  • Sie werden als Akteure der Prävention in der häuslichen Pflege systematisch eingebunden.

  • Pflegefachpersonen können künftig präventive Empfehlungen eigenständig aussprechen, was ihre Rolle fachlich stärkt.

  • Durch die Verknüpfung von Präventionsberatung, Pflegeleistungen und Beratungsbesuchen entsteht ein integrierter Ansatz, der die Gesundheitsförderung direkt in den Pflegealltag überführt.

Ergänzend sollen die Pflegekassen eine Bedarfserhebung zu präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen durchführen. Empfehlungen können künftig im Rahmen einer Pflegeberatung (§§ 7a, 7c SGB XI), einer ambulanten Leistung nach § 36 SGB XI oder eines Beratungsbesuchs nach § 37 Abs. 3 ausgesprochen werden.

Diese neuen Präventionsinstrumente sollen frühzeitig nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit greifen und fortlaufend während des Pflegeverlaufs eingesetzt werden. Damit wird Prävention als kontinuierlicher Bestandteil ambulanter Versorgung verankert. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt dazu verbindliche Kriterien für Inhalte, Qualität, Methodik und Evaluation fest.

Ein weiterer Punkt aus der Diskussion: Prävention sollte nicht erst mit einem bestehenden Pflegegrad einsetzen. Gewünscht wird, dass Pflegedienste Menschen früher erreichen und bereits vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit beraten können.

Diese Diskussion findet aktuell in der geschlossenen Facebook-Gruppe der Fachredaktion Häusliche Pflege statt.

Hier finden Sie den vom Bundestag kürzlich verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung als Download. (ls)