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Privat betriebene Pflege-WGs im Fokus des Gesetzgebers

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, schließt nicht aus, dass Qualitätsmaßstäbe für privat betriebene Pflege-WGs entwickelt werden sollten.

- Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, schließt nicht aus, dass Qualitätsmaßstäbe für privat betriebene Pflege-WGs entwickelt werden sollten.Foto: Holger Gross

Am 17. Januar sagte er im ARD-Mittagsmagazin: "Wenn der Gesetzgeber merkt, das Renditeorientierung stattfindet, sich daraus Geschäftsmodelle entwickeln, dann muss man auf diese neue Wohnform hinschauen." Es gehe um den Schutz des Menschen. "Wenn wir da den Eindruck haben, dass der Schutz nicht gewährleistet ist, dann muss der Gesetzgeber da hingucken. Das steht außer Frage", so Westerfellhaus.

Zugleich plädierte er dafür, dass man Menschen erklären müsse, was so eine Wohngemeinschaft sei, sie also informieren müsse, was diese von einer teilstationären oder vollstationären Versorgung unterscheide. Er appellierte zudem an die Selbstverantwortung – jeder könne sich in einer solchen WG für einen ambulanten Pflegedienst entscheiden, der wiederum Qualitätskriterien unterliegt. Wieviele privat betriebene Pflege-WGs es in Deutschland gibt, ist unklar. Lediglich Bayern und Berlin erfassen die Zahl der Pflege-WGs auf Landesebene.