Pflege und Politik
Reform der Primärversorgung: Verbände sehen weitergehende Rolle für ambulante Pflegedienste
Sieben maßgebliche Patienten- und Sozialverbände fordern eine grundlegende Reform der ambulanten medizinischen Versorgung. Das bislang stark arztzentrierte System solle schrittweise geöffnet und interprofessionell neu organisiert werden. Würden die Vorschläge umgesetzt, könnte das auch für ambulante Pflegedienste über die bereits beschlossenen Kompetenzerweiterungen hinausgehende Folgen haben.
Grundlage ist ein gemeinsames Forderungspapier unter anderem des Sozialverbands VdK, der Verbraucherzentrale Bundesverband und des Deutschen Behindertenrats. Zentraler Punkt ist die geforderte Reform des Arztvorbehalts. Vorgesehen ist, Regelungen zur Delegation, Substitution und Ergänzung medizinischer Leistungen grundsätzlich zu verändern. Bestimmte Leistungen sollen künftig nicht mehr ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sein. Würden diese Vorschläge gesetzlich umgesetzt, ginge dies über die bisherigen Regelungen zur Kompetenzerweiterung der Pflege hinaus, die überwiegend sektorbezogen, stark reguliert und häufig an ärztliche Mitwirkung gebunden sind. Die Verbände zielen nicht auf einzelne zusätzliche Befugnisse, sondern auf eine strukturelle Neuordnung der Aufgabenverteilung.
Für ambulante Pflegedienste wäre insbesondere relevant, dass Pflege in den Vorschlägen nicht nur als ergänzender Leistungserbringer gedacht ist, sondern als Bestandteil der medizinischen Primärversorgung. Würden die Konzepte umgesetzt, könnten Pflegefachpersonen stärker in koordinierende und eigenständigere Rollen eingebunden werden. Eine formale Steuerungsrolle der Pflege wird jedoch nicht ausdrücklich festgeschrieben. Konkrete Aussagen zu Leistungsumfang, Haftung oder Vergütung fehlen.
Relativ konkret werden die Verbände bei der regionalen Ausgestaltung der Versorgung. Primärversorgungseinrichtungen sollen verpflichtend mit kommunalen Strukturen, ambulanter Pflegeberatung sowie Sozial- und Pflegediensten zusammenarbeiten. Würden diese Vorgaben Realität, wären ambulante Pflegedienste strukturell in neue regionale Versorgungsmodelle eingebunden. Anders als bisherige Kooperationsansätze wäre diese Vernetzung nicht nur freiwillig oder projektbezogen, sondern systematisch angelegt.
Primärversorgungszentren sollen Regionen versorgen
Vorgeschlagen wird zudem der Aufbau regionaler Primärversorgungszentren mit einem klar definierten Versorgungsauftrag. Diese sollen das bislang unkoordinierte Nebeneinander von Haus- und Facharztpraxen ablösen. Für ambulante Pflegedienste würden sich dadurch neue Kooperationsmöglichkeiten ergeben, zugleich aber auch eine stärkere Einbindung in vorgegebene Versorgungsstrukturen und Bedarfsplanungen.
Das Papier hat keinen Gesetzescharakter. Würden die Vorschläge politisch aufgegriffen und umgesetzt, würde dies nicht nur bestehende Kompetenzerweiterungen der Pflege fortschreiben, sondern einen weitergehenden Umbau der ambulanten Versorgungsarchitektur bedeuten. Welche Rolle ambulante Pflegedienste dabei konkret einnehmen würden, bliebe von der weiteren gesetzlichen Ausgestaltung abhängig. (epd/ls)
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