News

Sicherheitsprodukte werden von der GKV erstattet

Sicherheitsprodukte wie Injektions-, Port- oder Pen-Kanülen mit Sicherheitsmechanismus werden künftig von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet, wenn Angehörige oder Fachpersonal die Versorgung für den Patienten übernehmen.

- Foto: Raumedic AG

Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hin, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Januar 2020 die Hilfsmittel-Richtlinie angepasst hat.

Der Gesetzgeber hat mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das am 11. Mai 2019 in Kraft getreten ist, den Anspruch auf die Erstattung von Sicherheitsprodukten geschaffen. Ist ein Versicherter nicht in der Lage, sich eigenständig mit dem Hilfsmittel beispielsweise für Infusions- oder Diabetes-Therapien zu versorgen und eine dritte Person übernimmt dies, so hat der Versicherte Anspruch auf Sicherheitsprodukte, um den Dritten vor Infektionen durch Stichverletzungen zu schützen.