News
Sicherheitsprodukte werden von der GKV erstattet
Sicherheitsprodukte wie Injektions-, Port- oder Pen-Kanülen mit Sicherheitsmechanismus werden künftig von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet, wenn Angehörige oder Fachpersonal die Versorgung für den Patienten übernehmen.

Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hin, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Januar 2020 die Hilfsmittel-Richtlinie angepasst hat.
Der Gesetzgeber hat mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das am 11. Mai 2019 in Kraft getreten ist, den Anspruch auf die Erstattung von Sicherheitsprodukten geschaffen. Ist ein Versicherter nicht in der Lage, sich eigenständig mit dem Hilfsmittel beispielsweise für Infusions- oder Diabetes-Therapien zu versorgen und eine dritte Person übernimmt dies, so hat der Versicherte Anspruch auf Sicherheitsprodukte, um den Dritten vor Infektionen durch Stichverletzungen zu schützen.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren