News

Spahn: „Volle Unterstützung für Gesundheitswesen und Pflege“

Der Bundesrat hat zwei Gesetzespakete mit zahlreichen Maßnahmen zur Unterstützung von Mitarbeitern und Unternehmen der Pflegebranche zugestimmt.

- Gesundheitsminister Jens Spahn will Einnahmeausfälle kompensieren, Bürokratie abbauen und Sanktionen aussetzen. Foto: BMG

Zwei Gesetzespakete haben nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages am Mittwoch heute, 27. März, auch die Zustimmung des Bundesrates erhalten. Sie sollen Gesundheitswesen und Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie unterstützen. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium jetzt mit.

Mit dem "COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz" sollen wirtschaftliche Folgen aufgefangen, mit dem "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessert werden.

"Alle, die im Gesundheitswesen arbeiten, brauchen gerade jetzt unsere volle Unterstützung. Deswegen kompensieren wir Einnahmeausfälle, bauen Bürokratie ab und setzen Sanktionen aus", sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Dazu werde das "COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz" neben Krankenhäusern und Ärzten vor allem auch Pflegeunternehmen unterstützen. Zum Beispiel indem sie befristet von Bürokratie entlastet und auch finanziell unterstützt werden. Dazu gehört, dass ambulante und stationäre Pflege durch das befristete Aussetzen von Qualitätsprüfungen, Änderungen bei der Durchführung von Begutachtungen und den Verzicht auf die Beratungsbesuchen bei Pflegebedürftigen entlastet werden.

Pflegeeinrichtungen soll durch eine Regelung außerdem Sicherheit gegeben werden, die durch die Pandemie bedingten außerordentlichen Aufwendungen oder Einnahmeausfälle über die Pflegeversicherung erstattet zu bekommen.

Auch kann für die Aufrechterhaltung der Versorgung von den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Personalausstattung abgewichen werden. Pflegekassen wird zudem ein weiterer Gestaltungsspielraum zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungslücken in der häuslichen Versorgung eingeräumt.

Der Deutsche Bundestag hat außerdem aufgrund der derzeitigen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus "eine epidemische Lage von nationaler Tragweite" festgestellt. Um auf eine Epidemie effektiv reagieren zu können, müssten schnell Entscheidungen getroffen werden. Dazu erhält der Bund für einen befristeten Zeitraum zusätzliche Kompetenzen. Dazu zählen beispielsweise auch Maßnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Arzneimitteln, Schutzausrüstung und Labordiagnostik sowie Flexibilisierung von Vorschriften in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.

Die Gesetze treten im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft.