Fuhrpark
StVO-Novelle: Führerschein jetzt früher weg
Ab dem 28. April droht innerorts bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts liegt die Grenze bei 26 km/h. Das hat das Bundesverkehrsministerium jetzt im Rahmen Straßenverkehrs-Ordnungs-Novelle festgehalten.

Ab dem 28. April 2020 droht innerorts bereits ab 21km/h über dem Tempolimit ein einmonatiges Fahrverbot.
Foto: Adobe Stock/blende11.photo
Unter den weiteren Änderungen sind auch Anpassungen beim verbotswidrigen Parken auf Geh- und Radwegen sowie ein Verbot des Haltens auf Schutzstreifen und dem Parken in der zweiten Reihe. Allgemeine Halt- und Parkverstöße werden nun mit einer Sanktion von bis zu 25 Euro geahndet. Außerdem wird das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge ab sofort mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet. In gleicher Höhe wird das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Carsharing Fahrzeuge geahndet.
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