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Sven Rohde: Der Gesetzentwurf zielt auf die Schwächsten
Zum Referentenentwurf des "Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)" hat sich der stellvertretende KAI-Kongresspräsident und Geschäftsführer der Jedermann Gruppe, Sven Rohde, zu Wort gemeldet.

"Der Gesetzentwurf von CDU-Minister Spahn zielt auf die Schwächsten. Erwachsenen Patienten mit Intensivpflegebedarf wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen. Der Staat ordnet den Heimaufenthalt an. Hierbei wird nach meiner Auffassung gegen geltendes Recht verstoßen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist Bundesrecht. Hier gibt es keine Möglichkeit der Auslegung", kritisiert der Geschäftsführer Jedermann Gruppe.
"Viele entscheidende Akteure der Intensivpflege fordern seit langem bundesweit gültige Rahmenempfehlungen mit festgelegten Qualitäts- und Strukturmerkmalen für die außerklinische Intensivpflege. Ich selbst habe an der ersten Ergänzungsvereinbarung für Berlin/Brandenburg mitgewirkt. Diese Vereinbarung hatte das Ziel, den Bereich zu regeln. Nur auf Bundesebene passierte nichts. Das für mich einzig Positive an diesem Entwurf ist, die Verantwortung der Kliniken für die Nichtentstehung einer Beatmung zu schärfen und bessere Regularien für das Weaning, also die Entwöhnung von Beatmung, festzulegen. Alles daran zu setzen, eine Beatmung zu vermeiden, ist menschlich und ethisch richtig", so Rhode weiter.
"Ich möchte mich heute, nachdem dieser Entwurf verbreitet wurde, nicht in die Rolle der Betroffenen und deren Angehöriger versetzen: ALS-Kranke, Verunfallte, Eltern, deren schwerkrankes Kind volljährig wird, Menschen, denen das Schicksal ein Leben nur mit Beatmung / Intensivpflege ermöglicht. Sie alle haben das Recht auf ein Zuhause. An sie denke ich heute zuerst und hoffe, sie stehen auf. Herr Spahn, reden Sie mit diesen Menschen!"
Die Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden soll nur noch die absolute Ausnahme sein. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der der Redaktion Häusliche Pflege vorliegt. Allein bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres soll sie die Regel bleiben. Für Pflege-WGs sollen die Qualitätsanforderungen massiv steigen. Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen sollen die Beatmungsentwöhnung dagegen besser bezahlt bekommen. Für Menschen, die bereits in der eigenen Häuslichkeit außerklinisch versorgt werden, soll es offenbar einen Bestandsschutz geben. Bisher haben sich zahlreiche Interessensgruppen dazu zu Wort gemeldet.
Sehen Sie das ähnlich oder anders? Schreiben Sie uns unter: asim.loncaric@vincentz.net.
In eigener Sache:
Aus aktuellem Anlass und wegen der Dringlichkeit der Situation für die außerklinische Intensivpflege in Deutschland werden der Gesetzesentwurf sowie das Thema Weaning ganz oben auf der Agenda der nächsten Entscheiderkonferenz Außerklinische Intensivpflege am 20. November in Berlin stehen. Aktuell wird das Konferenzprogramm auf die neue Situation angepasst.
Zudem hat die Redaktion Häusliche Pflege bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angefragt, sich mit den dort anwesenden Pflegedienstbetreibern, Pflegekräften sowie den Betroffenen in den Austausch zu begeben. Weitere Informationen: http://www.vincentz-akademie.de/Ambulantes-Management/6.-Entscheiderkonferenz-Ausserklinische-Intensivpflege
Die Entscheiderkonferenz findet im Rahmen des größten Branchentreffens der außerklinischen Intensivpflege in diesem Jahr statt: dem KAI Kongress 2019. Hier wird der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, den anwesenden Teilnehmern Rede und Antwort stehen. Mehr unter: www.kai-kongress.de
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