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Telematik-Kosten: Verhandlungen neuer Pauschalen gescheitert

Lange verhandelt – am Ende kein Ergebnis. Kostenträger und Leistungserbringer konnten sich in schon seit Monaten andauernden Verhandlungen nicht einigen, wie hoch die TI-Ausgleichspauschale für an der Telematikinfrastruktur (TI) teilnehmende Pflegeeinrichtungen sein soll. Der Verband bad e.V. sieht in dem Scheitern einen weiteren „Beweis für eine schlecht umgesetzte Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegebereich“.

Die Telematik soll die Akteure im Gesundheitswesens sicher miteinander vernetzen. Bild: Adobe Stock/MQ-Illustrations

Laut § 106b SGB XI sind Kostenträger und Leistungserbringer aufgefordert, die Höhe der künftigen TI-Pauschalen mittels einer Finanzierungsvereinbarung festzulegen. Das Finanzierungssystem der TI-Pauschalen wurde im Zuge des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes vom Gesetzgeber eingeführt. Die aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung finanzierten Pauschalen sollen Anschaffungskosten und laufende Betriebskosten, die Pflegeeinrichtungen in der Anbindung an der Telematikinfrastruktur entstehen, ausgleichen.

„Kostenträger waren nicht willens“

Laut einer aktuellen Mitteilung des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) ist „eine Einigung in den Verhandlungen zur Telematikinfrastruktur (TI)-Finanzierung zwischen den Leistungserbringerverbänden und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) gescheitert!“ Die Kostenträger seien nicht willens gewesen, „den Pflegeeinrichtungen angemessene monatliche Pauschalen zu zahlen“, kritisiert der bad, der an den Verhandlungen beteiligt gewesen war.

Die Konsequenz der gescheiterten Verhandlungen sei, „dass die bereits an die TI angeschlossenen Einrichtungen nun bis mindestens Ende Juni 2024 keine Zahlungen erhalten werden und damit weiterhin in Vorkasse treten müssen“, so der bad.

Nötig geworden waren die TI-Finanzierungsverhandlungen wegen der zum 1.07.2023 durch den Gesetzgeber erfolgten Umwandlung des bisherigen Finanzierungssystems. Bis dahin konnten Pflegeeinrichtungen ihre Aufwendungen für den Hard- und Softwareeinsatz der TI bis zu einem Höchstsatz erstattet bekommen. Diese Möglichkeit wurde zugunsten der Einführung der monatlichen Pauschale geändert.

bad: Keine Zuverlässigkeit bei der Umsetzung der Digitalisierung

Für Wolfgang Voßkamp, Syndikusrechtsanwalt und Digitalisierungsbeauftragter des bad, ist das Scheitern ein weiterer Beweis für eine schlecht umgesetzte Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegebereich: „Die fehlende Refinanzierung der durch die Nutzung der TI anfallenden Kosten für die Pflegeeinrichtungen ist nicht hinnehmbar. Die schon an die TI angeschlossenen Einrichtungen werden praktisch für die Anschaffung bestraft. Einrichtungen, die die Telematik noch nicht nutzen, kann bei der augenblicklichen Finanzierungslage eine Anschaffung kaum empfohlen werden. Zuverlässigkeit der Politik bei der Umsetzung der Digitalisierung fehlt seit Jahren. Das führt zu Vertrauensverlusten. Ohne Vertrauen wird nicht investiert und damit nicht digitalisiert.“

Pflegeverbände wollen sich jetzt ans BMG wenden

Durch das Misslingen der TI-Finanzierungsverhandlungen sei nun das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gefordert, führt der bad aus und verweist auf das Digitalisierungsgesetz, wonach bei einem Scheitern der Verhandlungen das Ministerium die TI-Finanzierung festlegen kann. „In Absprache mit den anderen Leistungserbringer-Verbänden wird sich der bad e. V. deshalb mit einem Schreiben an das BMG wenden. Wir werden das Ministerium auffordern, eine an den Bedarfen der Pflege ausgerichtete Finanzierung zu beschließen“, so Voßkamp.