Pflege und Politik

VDAB: „Die Branche braucht dieses Gesetz“

Die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum BEEP (Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege) sorgt für Verunsicherung. „Wird im Vermittlungsausschuss nicht zügig eine Lösung gefunden, droht die Pflege am Ende als Verliererin dazustehen“, warnt Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB).

Thomas Knieling. Foto: Daniel George

Nach dem Stopp des Sparpakets für die gesetzlichen Krankenkassen im Bundesrat regt sich Kritik an der Entscheidung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte, das Sparpaket sei sachgerecht gewesen. Die AOK, die DAK und die Techniker Krankenkasse warnten vor Folgen für die Finanzplanung der Kassen.

Vermittlungsausschuss bremst Zeitplan aus

Der Bundesrat hatte am 21. November entschieden, den vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf nicht zu billigen, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dort müssen nun Vertreterinnen und Vertreter beider Parlamentskammern gemeinsam nach einer Lösung suchen. Das Sparpaket soll verhindern, dass im kommenden Jahr die Kassenbeiträge steigen. Eigentlich sollte das Gesetz größtenteils zum Jahreswechsel in Kraft treten. Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses sind nun eine ganze Reihe von Vorhaben auf Eis gelegt. Denn das Sparpaket war nachträglich in das Gesetz zur Kompetenzerweiterung von Pflegekräften eingefügt worden. Vorgesehen sind darin außerdem ein besserer Zugang zu Präventionsleistungen für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, sowie eine Vereinfachung der Anträge auf Pflegeleistungen.

Sorge um Blockade wichtiger Pflegevorhaben

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), kritisiert: „Mit der Problematik der Länder zur Vergütungsregelung von Krankenhäusern kommt nun das Pflegekompetenzgesetz unter die Räder. Dabei hat diese Auseinandersetzung zur sogenannten Meistbegünstigungsklausel im Klinikbereich mit der Pflege selbst nichts zu tun – und dennoch blockiert sie dringend notwendige Fortschritte. Wird im Vermittlungsausschuss nicht zügig eine Lösung gefunden, droht die Pflege am Ende als Verliererin dazustehen. Denn ohne klare Entscheidungen bleibt der Ausbau von Kompetenzen erneut hängen, während der Druck im Pflegealltag weiter steigt. Die Branche braucht dieses Gesetz, um Verantwortung ausbauen, Versorgung beschleunigen und Entlastung spürbar machen zu können. Ein weiteres politisches Zögern wäre ein fatales Signal an all jene, die tagtäglich die Versorgung sichern.“

Kritik an „gekoppelten Gesetzespaketen“

Auch Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW, sieht strukturelle Probleme in der Gesetzgebung: „Das hat nichts mit der Pflege zu tun, trifft aber die Kliniken. Genau deshalb blockieren die Länder.“ Sie kritisiert, dass pflegefremde Themen regelmäßig an pflegerelevante Gesetze „angehängt“ würden. Dadurch entscheide am Ende nicht die Sache, sondern der politische Einfluss. „Ein Gesetz, das für die Pflege ohnehin nur ein erster Schritt gewesen wäre, wird durch ein ganz anderes Politikfeld ausgebremst.“

Union attackiert SPD und spricht von „doppeltem Spiel“

Auch aus Reihen der Opposition gibt es scharfe Töne. Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, kritisiert die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum BEEP: „Die SPD spielt ein doppeltes Spiel. Öffentlich fordert sie Einsparungen, intern verhindert sie aber jede Einigung, die genau diese Ziele ermöglichen würden.“ Das Sabotagepotenzial liege vor allem im Finanzministerium.

Borchardt betont, die Koalition habe sich das Ziel gesetzt, die Beiträge stabil zu halten: „Es ist jedoch schlicht nicht möglich, dies zum Nulltarif zu gewährleisten. Die Doppelzüngigkeit ist nicht zu überbieten.“

Warnungen auch aus der eigenen Partei

Kritik am Gesetzesentwurf kommt zudem aus den Reihen der CDU selbst. Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz sagte: „Niemand will die Menschen in wirtschaftlich angespannten Zeiten zusätzlich belasten – uns allen ist es ein Anliegen, steigende Beiträge zum 1. Januar 2026 zu verhindern.“ Der eingeschlagene Weg berge jedoch erhebliche Risiken – insbesondere für die Krankenhäuser, die schon jetzt unter hohem Druck stünden.

Abwarten auf Entscheidung

Unternehmensberater Andreas Heiber rät jetzt abzuwarten: „Es ist richtig, dass im Gesundheitsausschuss noch die Krankenhausfinanzierungsthemen angedockt wurden, weshalb nun der Vermittlungsausschuss im Bundesrat tätig wird. Allerdings beantragt der BR nur die Streichung von Artikel 13a Krankenhausfinanzierung, nichts anderes. Die Krankenkassen haben ja auch Angst, dass die nicht schnell genug fertig werden (für die Wirkung bei den Krankenhäusern). Nur hat die Regelung für die Krankenhäuser ja keinen zeitlichen Einfluss auf die eigentlichen Kernthemen des BEEP. Daher würde ich erst mal abwarten, der Vermittlungsausschuss wird, so ist zu hoffen, noch in diesem Jahr zu einem Ergebnis kommen und damit den Kern des BEEP freimachen.“ (lon)