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VDAB fordert faire Vergütungsverhandlungen

Der VDAB begrüßt die Initiative des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, die Vergütungsfindung für die ambulante Pflege neu zu gestalten. In einem Positionspapier hat er Vorschläge zur Verbesserung der Vergütungsverhandlungen in der ambulanten Pflege gemacht.

- Petra Schülke, stellv. Bundesvorsitzende des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB): "Nur durch das vielfältige Angebot an ambulanten Dienstleistungen ist die Pflege in Deutschland leistungsfähig."Foto: VDAB

Es gehe darum, dass die Pflegedienste eine Chance haben, zeitnah wirtschaftliche Vergütungen zu erhalten – und das ohne Überbürokratie und ohne mit ständig neuen zusätzlichen Anforderungen der Kassen konfrontiert zu werden."Die Vorschläge des Pflegebevollmächtigten zur Stärkung der ambulanten Pflege sind ein erster Schritt hin zu verlässlichen Rahmenbedingungen für die Dienste – vorausgesetzt sie werden vom Gesetzgeber auch umgesetzt. Wir fordern seit vielen Jahren, eine einheitliche gesetzliche Grundlage für Vergütungsverhandlungen festzulegen, Fristen an die Praxis anzupassen, Nachweispflichten auf ein Maß zu begrenzen, dass Überbürokratie verhindert, und für Fairness im Verhandlungsverfahren zwischen Diensten und Kassen zu sorgen. Der Vorschlag der einseitigen Besserstellung tarifgebundener Einrichtungen hingegen setzt nachweislich an der falschen Stelle an. Denn wenn die Kostenträger höhere Vergütungen zahlen, können auch die Löhne und Gehälter steigen", sagt Petra Schülke, stellv. Bundesvorsitzende des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB).

Es sei "bedauerlich, dass diese Diskussion geführt werden muss". Es sei einzig auf das Verhalten der Kostenträger auf Landesebene zurückzuführen, dass solchen Regelungen getroffen werden müssen. "Seit jeher agieren sie zu Lasten der Dienste und Einrichtungen. Die Bezahlung der Pflegekräfte muss stimmen. Und das geht nur, wenn die Refinanzierung gesichert ist und Verhandlungen auf Augenhöhe geführt werden. Bei allen gesetzlichen Änderungen muss sichergestellt werden, dass die Unternehmen ihren Betrieb wirtschaftlich gestalten können, ohne sich dem Kontrollwahn der Kassen beugen zu müssen", stellt Schülke klar.

Der Pflegebevollmächtigte schlägt auf der Grundlage eines externen Gutachtens vor, die Preisverhandlungen zwischen Pflegediensten und Kassen erheblich zu vereinfachen. Pflegedienste sollten nur einmal in einem einheitlichen Verfahren mit Kranken- und Pflegekassen zusammen ihre Vergütung aushandeln müssen. Im Streitfall sollte es nur ein einziges, einheitliches Schiedsstellenverfahren geben. Wettbewerb der Krankenkassen zulasten der Löhne müsse ausgeschlossen werden.

Positionspapier des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung: Ambulante Pflege sicherstellen – faire Löhne zahlen und Pflegepersonal binden  
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Rechtsgutachten: Refinanzierung und Nachweis von Gehältern bis Tarifniveau in der ambulanten und stationären Langzeitpflege  
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Auf dem KAI Kongress 2019 am 20. und 21. November in Berlin wird der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, den anwesenden Teilnehmern Rede und Antwort stehen. Infos und Anmeldung unter: www.kai-kongress.de