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Verbraucherzentrale startet Informationsportal

Wer die Pflege von Angehörigen daheim organisiert, kann ab dem 1. März 2017 auf ein neues Informationsportal von drei regionalen Verbraucherzentralen zurückgreifen. Brisant dabei ist, dass die Verbraucherschützer ambulante Pflege- und Betreuungsverträge für Betroffene prüfen und in einem Fall sogar eine Abmahnung ausgesprochen haben.

- Foto: Verbraucherzentrale

Unter www.pflegevertraege.de finden Verbraucher rechtliche Hintergründe und Handlungsempfehlungen rund um die ambulante Pflege. Dabei erfahren sie, "worauf sie beim Abschluss von Pflege- und Betreuungsverträgen achten sollten, welche Kosten oder Kündigungsfristen rechtens sind oder an wen sie sich bei Problemen wenden können", schreibt die Verbraucherzentrale Berlin in einer Mitteilung.

"Für die Pflege zuhause beauftragen viele Verbraucher ambulante Pflegedienste, ausländische Betreuungskräfte oder holen sich Hilfe durch sogenannte Alltags-unterstützende Angebote", so Petra Hegemann, Projektleiterin bei der Verbraucherzentrale Berlin. "Schließen sie mit Anbietern Verträge ab, stehen viele Betroffene jedoch vor einem Berg von Fragen und wissen oftmals gar nicht, wie es um ihre Rechte steht", so Hegemann. Auch seien sie in ihrer aktuellen Lebenssituation nicht in der Lage, die schwierige Vertragsmaterie zu prüfen. Zumal die oft vorformulierten Klauseln für Laien nicht immer leicht zu verstehen sind. Antworten auf die häufigsten Fragen und viele weitere wertvolle Informationen können Betroffene nun auch ganz einfach per Mausklick erhalten.

Das Informationsportal www.pflegevertraege.de ist Teil des Projekts "Marktprüfung ambulante Pflegeverträge" der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland. Das Projekt wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Ein Unternehmen hat "in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, dass die sogenannten Investitionskosten automatisch steigen, sobald die Kosten für die Pflege teurer werden", so die Verbraucherzentrale. Unter die Investitionskosten fallen Ausgaben, die den Betrieb des ambulanten Dienstes sicherstellen, z.B. Büromieten oder Leasingkosten für Autos. Da die Koppelung der Investitions- an die Pflegekosten nicht rechtens ist, mahnte die Verbraucherzentrale Brandenburg das Unternehmen ab. Dieses hat sich nun verpflichtet, künftig auf die unzulässige Klausel zu verzichten.