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Vergütung für Studierende in der Pflege kommt
Der Bundesrat hat am 24. November dem Pflegestudiumsstärkungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz macht den Weg für eine Vergütung von Studierenden in der Pflege frei.
Die Vergütung wird für die gesamte Dauer des Studiums bezahlt, wer bereits mitten im Studium ist, bekommt die Vergütung für die verbleibende Zeit. Damit soll erreicht werden, dass mehr Menschen ein Pflegestudium beginnen. Langfristig soll auch die Akademiker-Quote beim Pflegepersonal steigen.
Ein bedeutender Schritt, meinen die Dienstgeber der Caritas. Insbesondere die im Gesetz festgeschriebene Verpflichtung zur Vergütung der praxisintegrierten dualen Pflegestudiengänge ist bereits in der Caritas-Tarifstruktur verankert. Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas, hebt hervor, dass das Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung ein bedeutender Fortschritt ist: „Eine attraktive hochschulische Pflegeausbildung mit einer angemessenen Vergütung erleichtert Personen mit Allgemeiner Hochschulreife den Zugang zum Pflegeberuf.”
Angesichts des sich weiter verschärfenden Fachkräftemangels in der Branche sei es dringend erforderlich, verstärkt junge Menschen für diesen sinnstiftenden Beruf zu begeistern. Altmann betont, dass die Caritas die praxisintegrierten dualen Studiengänge in ihren Arbeitsvertragsrichtlinien schon tarifiert habe. Nun müssten die Verantwortlichen in den Ländern, die im Gesetz vorgesehene Finanzierung der hochschulischen Pflegeausbildung sicherstellen, insbesondere die Ausbildungsvergütung.
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