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VKAD: “Ambulante Pflege bei E-Verordnungen berücksichtigen”
Der Verband Katholischer Altenhilfe (VKAD) fordert, dass die ambulante Pflege im am 10. Juli verabschiedeten Entwurf des "Digitale Versorgung-Gesetzes" mehr berücksichtigt wird. Durch E-Verordnungen würde so viel Bürokratie abgebaut, dass rund 1200 Pflegekräfte sofort wieder in die häusliche Versorgung wechseln könnten, so der Verband.

"Die Wege, die Versicherte zwischen Arztpraxis, Pflegedienst und Kasse innerhalb der Einreichungsfrist von drei Tagen zu bewältigen haben, sind umständlich. Verordnungen der Ärzte müssen von den Kassen genehmigt werden und zu den Pflegediensten gelangen", beschreibt Barbara Dietrich-Schleicher, Vorstandsmitglied VKAD, die schwierige Situation der Hilfesuchenden und ihrer Angehörigen. "Mit Umsetzung der E-Verordnung auch für die häusliche Krankenpflege wäre das mit ein paar Klicks erledigt. Rückfragen der Kassen erhalten wir zu jeder dritten Verordnung. Auf digitalem Wege könnten diese direkt beantwortet und die Entscheidung beschleunigt werden" so Dietrich-Schleicher weiter.
"Die E-Verordnung für die häusliche Krankenpflege bringt richtig viel: Mindestens 18.000 Hilfesuchende, die Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege benötigen, könnten durch die E- Verordnung mehr versorgt werden – oder im Blick auf das Personal: 1200 Pflegefachkräfte stünden für die Pflege im häuslichen Bereich zur Verfügung, die heute in der Bürokratie der Verordnungen gefangen sind" rechnet Andreas Wedeking, Geschäftsführer VKAD vor.
Aktuell seien E-Verordnungen für die häusliche Pflege nicht vorgesehen, das müsse sich ändern, so der VKAD.
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