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VKAD: Pflegeberufsgesetz stellt Pflegeberuf zeitgemäß auf und macht ihn attraktiv

Dr. Hanno Heil, Vorsitzender des Verbandes Katholischer
Altenhilfe fordert eine gesetzliche Verankerung der
tariflichen Vergütung für die Mitarbeiter in der
häuslichen Krankenpflege.

- VKAD-Vorsitzender Hanno Heil Foto: Holger Göpel

Dr. Hanno Heil, Vorsitzender des Verbandes Katholischer
Altenhilfe in Deutschland (VKAD) hält die Einführung
des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs für einen großen
Fortschritt in der Beurteilung von Pflegebedürftigkeit.
Dass damit auch zusätzliche Mittel in die Pflege
einflössen, sei zu begrüßen. In der vergangenen
Legislaturperiode hätte man von der Entbürokratisierung
profitiert und den Dokumentationsaufwand reduzieren
können. Mit dem Pflegeberufsgesetz würde der
Pflegeberuf zeitgemäß aufgestellt und attraktiver
gemacht.

Unstrittig sei für den VKAD, dass Pflegekräfte eine
tarifliche Entlohnung erhalten sollen. Die
Refinanzierung der tariflichen Vergütung für die
Mitarbeiter in der häuslichen Krankenpflege müsse nun
auch gesetzlich verankert werden. Die Klarstellung zur
Geltung der Tarifbindung gehöre analog zum SGB XI auch
in das SGB V. Die Formulierung erfordere minimalen
Aufwand, sei aber für Vergütungsverhandlungen wichtig.
Im Blick auf die zunehmende Digitalisierung wünsche er,
dass an den Schnittstellen zwischen Ärzten, ambulanter
Pflege, Kassen und Apotheken mehr Zeit für die Pflege
in der Häuslichkeit gewonnen werden könne.

Diese und weitere Simmen finden Sie in der Ausgabe
1/2018 der Zeitschrift Häusliche Pflege.