Pflege und Politik
Wirtschaftsweise fordern Rolle rückwärts beim PSG II: Zugang zu Pflegeleistungen soll erschwert werden
Der Sachverständigenrat Wirtschaft schlägt im Frühjahrsgutachten 2026 tiefgreifende Eingriffe in die Soziale Pflegeversicherung vor. Die Ausgaben seien seit dem PSG II 2017 entgleist, die Demografie verschärfe das Problem. Mehrheitlich fordern die Wirtschaftsweisen eine Rücknahme von Leistungen – ein Ratsmitglied widerspricht scharf.
Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) steuert nach Einschätzung des Sachverständigenrats Wirtschaft auf ein strukturelles Finanzierungsproblem zu, das mit den bisherigen Stellschrauben nicht zu lösen ist. Im Frühjahrsgutachten 2026 projiziert das Gremium einen Anstieg des durchschnittlichen Beitragssatzes von derzeit 3,7 Prozent auf 4,7 Prozent im Jahr 2030 und 5,2 Prozent bis 2040 – bei Fortschreibung des geltenden Rechts und einer lohnorientierten Dynamisierung der Leistungen. Bis 2080 läge der Satz bei 7,3 Prozent.
Ausgaben seit PSG II außer Kontrolle
Verantwortlich für die Schieflage ist laut Gutachten vor allem das 2. Pflegestärkungsgesetz von 2017. Die Zahl der sozialrechtlich anerkannten Pflegebedürftigen verdoppelte sich zwischen 2017 und 2024 auf rund sechs Millionen Menschen – 70 Prozent dieses Anstiegs gehen laut Sachverständigenrat auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsassessment zurück. Der Gesetzgeber habe damals die fachlich empfohlenen Schwellenwerte des Expertenbeirats von 2013 unterschritten und so den Leistungszugang erleichtert.
Hinzu kommt der 2022 eingeführte Leistungszuschlag in der vollstationären Pflege: Die Ausgaben dafür stiegen von 3,6 Milliarden Euro im Einführungsjahr auf 7,1 Milliarden Euro 2025 – und könnten laut Wissenschaftlichem Institut der PKV bis 2029 auf 13,9 Milliarden Euro klettern. Bereits 2025 weist die SPV ein Defizit von 0,5 Milliarden Euro aus, für 2026 rechnet das BMG mit 3,5 Milliarden Euro Minus.
Mehrheitsvorschlag: Zugang verengen, Leistungen streichen
Die Ratsmehrheit unter Vorsitz von Monika Schnitzer plädiert dafür, das Teilversicherungsprinzip beizubehalten und die Ausgaben über drei Hebel zu dämpfen:
- Schwellenwerte anheben auf das vom Expertenbeirat 2013 empfohlene Niveau. Dies würde laut Simulation den Beitragssatz 2040 um bis zu 1,8 Prozentpunkte senken.
- Entlastungsbetrag und Eigenanteilsbegrenzung stationär streichen, die im Jahr 2025 zusammen 15 % der Gesamtausgaben der SPV ausmachten.
- Leistungszuschlag in der vollstationären Pflege abschaffen, da dieser nicht zielgenau wirke und ohne Einkommens- oder Vermögensprüfung gezahlt werde.
Ergänzend schlägt die Mehrheit einen kohortenspezifischen Pflegevorsorgefonds II vor. Ältere Jahrgänge müssten dabei Zusatzbeiträge von 3 bis 6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen leisten, jüngere unter 1 Prozent. Unterstellt wird eine reale Rendite von 5 Prozent jährlich.
Eigenanteile bleiben politisch heikel
Die durchschnittlichen Eigenanteile im ersten Heimjahr liegen laut vdek bei 3.245 Euro monatlich. Die Mehrheit der Wirtschaftsweisen argumentiert, etwa 27 Prozent der über 65-Jährigen verfügten kurz vor Pflegebeginn über ein Nettovermögen von mehr als 100.000 Euro. Eine Studie von Pimpertz und Stockhausen (IW) zeigt, dass 55 bis 72 Prozent der Rentnerhaushalte fünf Jahre vollstationäre Pflege selbst tragen könnten.
Einen „Sockel-Spitze-Tausch“ mit gedeckelten Eigenanteilen lehnt die Mehrheit ab. Bei einem Sockel von 1.762 Euro würde der Beitragssatz 2040 auf 5,7 Prozent steigen – 0,5 Prozentpunkte über dem Basisszenario.
Scharfer Widerspruch von Achim Truger
Ratsmitglied Achim Truger formuliert in einem Minderheitsvotum erhebliche Einwände. Die Mehrheit gebe das ursprüngliche Ziel der SPV preis, einen pflegebedingten Sozialhilfebezug überwiegend zu vermeiden. Berechnungen von Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit zufolge würde allein die Streichung des Leistungszuschlags die Hilfe-zur-Pflege-Quote bis 2035 auf 52,7 Prozent treiben – aktuell liegt sie bei 36,8 Prozent.
Die kommunalen Sozialhilfeausgaben könnten sich laut Truger durch den Wegfall des Leistungszuschlags verdoppeln, von 4,5 auf 9 Milliarden Euro jährlich. Die unterstellte Rendite des PVF II von 5 Prozent real bezeichnet er als „optimistisch“ und verweist auf geopolitische Risiken. Truger plädiert stattdessen für eine Variante des Sockel-Spitze-Tauschs in Kombination mit höherer Beitragsbemessungsgrenze, Einbezug von Beamten sowie steuerfinanzierter Übernahme der Rentenbeiträge für Pflegepersonen durch den Bund.
Versorgungsstruktur unter Druck
Der Sachverständigenrat dokumentiert zudem strukturelle Verwerfungen in der ambulanten Pflege: 74 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, rund sieben Millionen Menschen leisten informelle Pflege – überwiegend Frauen im erwerbsfähigen Alter. Die Studie weist nach, dass die Wahrscheinlichkeit einer Vollzeitbeschäftigung bei informell Pflegenden drei Jahre nach Pflegebeginn um 4,2 Prozentpunkte sinkt.
Der Fachkräftemangel bleibt akut: Lohnsteigerungen in der Pflege liegen seit 2007 bei 80 Prozent gegenüber 60 Prozent in anderen Wirtschaftszweigen. Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur stockt – Ende September 2025 waren erst 35 Prozent der Pflegedienste und 23 Prozent der Pflegeheime angeschlossen.
Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit eigenen Vorschlägen
Parallel hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ am 11. Dezember 2025 Empfehlungen vorgelegt. Sie diskutiert einen Sockel-Spitze-Tausch mit 1.200 Euro Eigenanteil oder eine regelmäßige Leistungsdynamisierung, schlägt höhere Beitragsbemessungsgrenzen vor und einen gestaffelten Zusatzbeitrag von 0,1 Prozentpunkten für geburtenstarke Jahrgänge.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bezeichnete die Reformen als „unumgänglich und längst überfällig“. Ein konkretes Pflegereformkonzept liegt bislang nicht vor. (ck)
Das vollständige Frühjahrsgutachten 2026 des Sachverständigenrats Wirtschaft ist abrufbar unter www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de.
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