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Wohn- und Teilhabegesetz: Opposition sieht Pläne von Gesundheitsminister Laumann kritisch
Pflegeplatzsuche per Smartphone-App, mehr
Kurzzeitpflegeplätze – das sind Kernziele einer
Gesetzesreform, die der Düsseldorfer Landtag beraten
hat.

"Kurzzeitpflegeplätze sind absolute Mangelware", sagte
der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister
Karl-Josef Laumann (CDU). Künftig müsse in neugebauten
Einrichtungen, die mehr als 80 Plätze anbieten –
maximal 120 werden erlaubt – die Hälfte der
zusätzlichen Plätze für die dauerhafte Kurzzeitpflege
reserviert werden. Für Angehörige sei das eine wichtige
Entlastung, betonte die CDU.
Das geänderte Wohn- und Teilhabegesetz (WTG), das
außerdem überflüssige Vorschriften und Doppelprüfungen
abschaffen soll, soll noch in diesem Jahr verabschiedet
und Anfang 2019 wirksam werden. Die Pflege-Qualität in
den Einrichtungen soll künftig nur noch vom
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft
werden. Die Heimaufsichten werden demnach strukturelle
Kriterien wie Personalschlüssel oder Raumgröße unter
die Lupe nehmen. "So erhalten die Einrichtungen mehr
Zeit, um sich auf eine gute Versorgung und Betreuung
der Pflegebedürftigen zu konzentrieren", erläuterte
Laumann.
Die SPD-Opposition sieht das kritisch. Bei den
bisherigen Prüfungen sei keinesfalls dasselbe
kontrolliert worden, sagte die SPD-Abgeordnete Britta
Altenkamp. Sie warnte vor Verschlechterungen. Der
Grünen-Abgeordnete Mehrdad Mostofizadeh befürchtet vor
allem, dass die Reform eine Abkehr von der Linie der
rot-grünen Vorgängerregierung bringt, alles zu tun,
damit Menschen so lange wie möglich zu Hause leben
dürfen und nicht in Heime gezwungen werden. (dpa)
Ein Interview zum WTG mit Karl-Josef Laumann finden Sie
in der CAREkonkret, Ausgabe 41/2018.
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