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Vertragssituation in der AKI: Kinderintensivpflege schließt
Die Häusliche Kinderkrankenpflege Stuttgart (HKP) schließt nach 33 Jahren. Grund seien die neuen Regelungen nach § 132l Abs. 1 SGB V und die entsprechenden Vertragsverhandlungen mit der AOK, die es dem Unternehmen unmöglich machten, weiterhin Leistungen zu erbringen, so die HKP jetzt in einer Mitteilung.
Die Pflege schwerst kranker, nicht beatmeter Kinder sei in den Verträgen nicht ausreichend berücksichtigt, so Thomas Albrecht, Verwaltungsleiter und Vorstand des Pflegedienstes. Das führe bei den Anforderungen an die Qualifikation der Intensivpflegekräfte zu Forderungen der AOK, die nicht sachgerecht seien. Seit vielen Jahrzehnten in der stationären und ambulanten Intensivpflege tätigen Fachpflegekräften sei zum Stichtag 01. Juli 2024 die Kompetenz aberkannt worden.
„Die Qualität der ambulanten Intensivpflege verstehen wir anders“, so Albrecht. „Wir sichern sie auf der Basis der Fachausbildung durch eine sorgfältige, auf die individuelle Erfahrung abgestimmte Einarbeitung und die jüngste Prüfung durch den Medizinischen Dienst ohne jede Beanstandung gibt uns Recht.“
Trotz Einbindung der Rechtsanwaltskanzlei Voelker & Partner nach monatelangen Gesprächen bis zur Übergangsfrist keine Einigung erzielt worden. Dabei hätte nach dem eigentlichen Vertrag erst noch die Vergütung verhandelt werden müssen, die dann ab dem 01. Juli hätte greifen sollen.
Die HKP Stuttgart sehe sich außerstande, den Pflegedienst fortzuführen und wird den Pflegenden zum 30. September 2024 kündigen. Da Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angewiesen hatte, dass „bestehende Versorgungsstrukturen“ ob der schwierigen Verhandlungssituation auch nach dem Stichtag bestehen bleiben sollten, will das Unternehmen seine Klient:innen auch bis Ende September weiter versorgen. Den Eltern der Kinder sei empfohlen worden, sich für die Zeit danach an die Krankenkassen zu wenden, denn diese hätten die Pflicht zur Versorgung der Kinder.
Veranstaltungstipp: KAI 2024
Die neuen Verträge und Vergütungen nach 132l SGB V sind großes Thema auf dem Kongress für Außerklinische Intensivpflege und Beatmung 2024, am 11. und 12. September in Essen. Unter anderem wird Franziska Dunker, Rechtsanwältin in der Kanzlei Voelker & Partner, die neuen Vergütungsstrukturen darstellen. Alle Informationen und Programm:
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