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BAGFW startet Umfrage zur Finanzierungslücke bei Betreuungsvereinen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) will ermitteln, wie Betreuungsvereine die wachsende Kluft zwischen Vergütung und tatsächlichen Personalkosten überbrücken. Laut BAGFW hat sich ein strukturelles Problem bei der Finanzierung von Betreuungsmandaten verschärft.

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Das zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) bildet die Tarifentwicklung nur bis Anfang 2025 ab – dem Zeitpunkt der parlamentarischen Beratungen. Die Tariferhöhungen des Jahres 2025 seien damit bereits nicht mehr refinanziert. Die Schere zwischen tatsächlichen und refinanzierten Personalkosten habe sich folglich schon vor Inkrafttreten des Gesetzes wieder geöffnet und werde sich ohne Nachsteuerung weiter vergrößern, so die BAGFW.

Um sowohl bei der gesetzlich vorgesehenen Evaluierung der Betreuervergütung Einfluss nehmen als auch die eigenen Mitglieder beraten zu können, erhebt der Dachverband nun Daten zu ergänzenden Finanzierungsmodellen. Im Fokus stehen Vereinbarungen zwischen Betreuungsvereinen und Kommunen zur Finanzierung der Mandatswahrnehmung nach § 1818 Abs. 2 BGB. Je nach Landesrecht kämen darüber hinaus weitere Instrumente in Betracht, etwa aufgestockte Querschnitts-Förderungen.

Die Umfrage richtet sich an Betreuungsvereine und soll Aufschluss über Relevanz, Ausgestaltung und praktische Erfahrungen mit solchen Zusatzfinanzierungen geben. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 28.02.2026 freigeschaltet. 

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