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Gefälschte Abschlüsse in der Pflege: Bundesregierung sieht kaum Fälle
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage zu gefälschten Berufsqualifikationen in Pflege und Medizin geantwortet. Die Bilanz: Nur wenige Fälschungen wurden aufgedeckt – doch die Datenlage ist so lückenhaft, dass eine belastbare Einschätzung des Problems kaum möglich ist.
Anlass der Anfrage (Drucksache 21/4612) der AfD waren zwei Vorgänge: In Indien waren bei einer Razzia elf Personen festgenommen worden, die laut den Fragestellern über 100.000 gefälschte Universitätsabschlüsse in Medizin, Pflege und Ingenieurwesen ausgestellt hatten. Zudem hatten deutsche Medien Ende 2025 über eine Betrugsmasche berichtet, bei der indische Pflegekräfte hohe Summen für gefälschte Sprachzertifikate zahlten, um nach Deutschland zu gelangen. Die AfD-Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum und Carina Schießl wollten wissen, wie viele solcher Fälle in Deutschland bekannt sind und welche Schutzmechanismen greifen.
Wenige Fälschungen identifiziert – bei sinkender Prüfzahl
Laut der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/4971 vom 25. März 2026) hat die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Jahr 2024 rund 3.350 Echtheitsprüfungen durchgeführt und dabei fünf gefälschte Zeugnisse identifiziert. Im Jahr 2025 waren es bei rund 1.400 Prüfungen vier Fälschungen. Die GfG prüft laut Bundesregierung nicht nur die Dokumente selbst, sondern gleicht diese mit Behörden und Berufsregistern in den Herkunftsländern ab. Für Indien bestehe die Möglichkeit, dortige Berufsregister zu überprüfen, da sich alle Berufsangehörigen dort registrieren lassen müssten.
In ihrer Vorbemerkung stellt die Bundesregierung klar, wie stark das deutsche Gesundheitswesen auf ausländische Fachkräfte angewiesen ist: Rund 18 Prozent der Pflegekräfte stammten aus dem Ausland, und der Stellenzuwachs in den letzten beiden Jahren sei ausschließlich auf ausländische Kräfte zurückzuführen gewesen. Bei den Ärzt:innen lag der Anteil ausländischer Berufstätiger laut Ärztestatistik der Bundesärztekammer zum 31. Dezember 2024 bei 15,6 Prozent.
Ein zentrales Bundesregister für Anerkennungsverfahren gibt es laut der Antwort nicht. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Durchführung der Anerkennungsverfahren und damit auch eine mögliche Einführung eines solchen Registers in der Zuständigkeit der Länder liege. Der Bund habe lediglich die Gesetzgebungskompetenz für die Zulassung zu Heilberufen, die Prüfung der konkreten Qualifikationen obliege den Landesbehörden.
Erhebliche Datenlücken
Auf zahlreiche Fragen der AfD-Fraktion konnte die Bundesregierung keine konkreten Zahlen liefern. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird der Missbrauch von Berufsbezeichnungen zwar erfasst, eine Differenzierung nach dem Gesundheitswesen ist laut Bundesregierung jedoch nicht möglich. Ebenso wenig existiert eine Bundesstatistik zu Behandlungsfehlern oder Patientenschäden, die auf unqualifiziertes Personal mit gefälschten Zeugnissen zurückzuführen wären. Die Bundesregierung verweist stattdessen auf die Statistiken des Medizinischen Dienstes Bund und der Gutachterkommissionen der Ärzteschaft.
Auch zur Rolle von Zeitarbeitsfirmen liegen laut Bundesregierung keine zentralen Erkenntnisse vor. Die Bundesagentur für Arbeit prüfe zwar die Erlaubnis der Verleihbetriebe, die Echtheit der Qualifikationsnachweise, die Leiharbeitskräfte ihrem Arbeitgeber vorlegen, sei jedoch nicht Gegenstand der Betriebsprüfungen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Sollten im Einzelfall Auffälligkeiten auftreten, würden diese an den Zoll weitergeleitet. Einschlägige Straftaten könnten zum Entzug der Verleiherlaubnis führen.
Sprachzertifikate und Gütesiegel als Schutzmaßnahmen
Gegen Betrug bei Sprachzertifikaten setzt die Bundesregierung laut ihrer Antwort auf zwei Instrumente: Im Visumverfahren würden ausschließlich Sprachzertifikate von ALTE-zertifizierten Institutionen akzeptiert, die in der Regel nicht älter als ein Jahr sein dürfen. Einige Anbieter ermöglichten zudem eine Verifikation über Datenbankeinträge. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf das staatliche Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ des Bundesgesundheitsministeriums, dem sich Anwerbeagenturen freiwillig verpflichten könnten. Ob Vermittlungsagenturen die Fälschungswahrscheinlichkeit beeinflussen, sei statistisch nicht erfasst.
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