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Kinderkrankenpflege: Petition mit 61.000 Unterschriften im Bundestag

Der Petitionsausschuss berät am 20. April über den Erhalt der Spezialisierung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Die Petentin Pauline Marie Hense, Pflegeauszubildende am Kinder- und Jugendkrankenhaus „Auf der Bult“ in Hannover, kritisiert, dass die pädiatrische Vertiefung in der generalistischen Ausbildung kaum noch gewählt werden kann – obwohl tausende Stellen in der Kinder- und Jugendmedizin unbesetzt sind.

Pauline Marie Hense, Pflegeauszubildende am Kinder- und Jugendkrankenhaus „Auf der Bult“ in Hannover, Foto: Pauline Marie Hense

Der Petitionsausschuss berät am 20. April über den Erhalt der Spezialisierung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Die Petentin kritisiert, dass die pädiatrische Vertiefung in der generalistischen Ausbildung kaum noch gewählt werden kann – obwohl tausende Stellen in der Kinder- und Jugendmedizin unbesetzt sind.

Am kommenden Montag befasst sich der Petitionsausschuss des Bundestags in öffentlicher Sitzung mit einer Petition, die den Fortbestand des gesonderten Berufsabschlusses in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege fordert. Laut Bundestag hat die Eingabe von Petentin Pauline Marie Hense (ID 185291) knapp 61.000 Unterstützer:innen gefunden.

Hense verweist in ihrer Petition darauf, dass in der stationären Kinder- und Jugendmedizin bereits jetzt mehr als 6.500 Stellen unbesetzt seien. Während der Pflegenotstand sich verschärfe und über Gegenmaßnahmen diskutiert werde, gerate die Kinderkrankenpflege aus dem Blick.

Im Zentrum der Kritik steht ein Ungleichgewicht in der generalistischen Pflegeausbildung: Laut der Petition müssen alle Auszubildenden mindestens 400 Stunden in der stationären Langzeitpflege und 400 Stunden in der ambulanten Pflege absolvieren. Für die pädiatrische Versorgung liege die Pflichtanforderung dagegen bei lediglich 60 bis 120 Stunden.

Zwar seien Pflegeschulen, die eine pädiatrische Vertiefung anbieten, gesetzlich verpflichtet, das Wahlrecht zur Spezialisierung gemäß § 59 Pflegeberufegesetz zu ermöglichen. In der Praxis gebe es jedoch nur wenige Schulen, an denen der Abschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in tatsächlich erworben werden könne. Als Hauptgrund nennen die Schulen laut Hense den hohen organisatorischen Aufwand.

Die Petentin fordert deshalb, dass das Wahlrecht nach § 59 PflBG zur Spezialisierung im letzten Ausbildungsjahr erhalten bleibt.

In der öffentlichen Sitzung am 20. April 2026 um 12 Uhr im Paul-Löbe-Haus erhält Hense die Möglichkeit, ihr Anliegen darzustellen und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. Auch Vertreter:innen der Bundesregierung nehmen teil und können von den Abgeordneten befragt werden. Ein abschließendes Votum soll laut Bundestag in einer späteren Sitzung fallen.

Die Anhörung wird live auf www.bundestag.de übertragen und steht anschließend in der Mediathek bereit. Die Petition ist im Petitionsportal des Bundestags abrufbar.