Der GKV‑Spitzenverband erklärte auf Anfrage, es handele sich offenbar um einen internen Arbeitsstand, zu dem bislang keine Verhandlungen mit den weiteren Selbstverwaltungspartnern aufgenommen worden seien. Entwurfsfassungen würden grundsätzlich nicht kommentiert.
Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) betonte, dass es derzeit keinen abgestimmten oder verhandlungsreifen Vorschlag für neue Empfehlungen zu Vergütungsverfahren gebe. Das Papier entfalte keinerlei Verbindlichkeit für Pflegeeinrichtungen, so der bpa. Die Gespräche über Bundesempfehlungen für effiziente und bürokratiearme Pflegesatz‑ und Vergütungsverfahren stünden noch am Anfang, intensive Vorbereitungen liefen jedoch an.
Unabhängig von diesen Klarstellungen verdeutlicht
der Entwurf, dass sich die Selbstverwaltung bereits konkret mit der Umsetzung des BEEP‑Gesetzes befasst. Allerdings
habe es bisher noch keine Verhandlungen zwischen den zuständigen Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene zu den Empfehlungen für effiziente und bürokratiearme Pflegesatz- und Vergütungsverfahren gegeben. „Die intensiven Vorbereitungen dazu laufen gerade an. Bei dem vorliegenden Entwurf handelt es sich um den Wunschzettel eines einzelnen Akteurs und kein Verhandlungsergebnis“, heißt es in einer gemeinsam Pressemitteilung der Verbände
BAGFW, bpa und VDAB.
Die hohe Aufmerksamkeit erklärt sich nicht zuletzt aus dem erheblichen Zeitdruck, unter dem Pflegeeinrichtungen stehen. Die jährlich neu festzulegenden regional üblichen Entlohnungsniveaus (rüE) und die daran geknüpften Vergütungsanpassungen machen schnelle Refinanzierungsverhandlungen erforderlich. Entsprechend groß sind die Erwartungen an Empfehlungen, die Verfahren vereinfachen, Transparenz schaffen und Planungssicherheit erhöhen.
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