Nachrichten
Für weniger Pflegegeld kommt das Entlastungsbudget
Im Streit über das sogenannte Entlastungsbudget für pflegende Angehörige haben sich SPD, Grüne und FDP auf einen Kompromiss geeinigt. Das hat die Pflegebeauftragte der Bundesregierung durchsickern lassen. Nun hat auch der Gesundheitsausschuss seinen Segen gegeben.

Wie die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll (SPD), in Berlin mitteilte, soll es im ersten Schritt ab 2024 ein Budget für pflegebedürftige Kinder geben. Mitte 2025 soll das Entlastungsbudget für alle, also auch pflegebedürftige ältere Menschen, eingeführt werden. Insbesondere bei Kindern mit Pflegebedarf seien in der Vergangenheit Ansprüche verfallen, weil sie nicht zum Bedürfnis pflegender Eltern passten oder es keine Angebote vor Ort gab, erklärte Moll.
Das Entlastungsbudget, in dem jetzige Ansprüche auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengefasst werden sollen, soll es pflegenden Familien leichter machen, Vertretungen oder eine Kurzzeitpflege zu organisieren. Vier Fünftel der rund fünf Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt.
Das Budget wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, im Zuge der Beratungen zur Pflegereform zunächst auf Wunsch der FDP aber wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Moll betonte, ihr sei das Budget wichtig gewesen. Auch die Grünen hatten darauf gedrängt, dass das flexible Budget zur Entlastung pflegender Angehöriger kommt.
Zur Finanzierung soll dem Kompromiss zufolge nun die geplante Erhöhung der Leistungen für die ambulante Pflege geringer ausfallen. Den Angaben zufolge steigt sie wie geplant 2024 um fünf Prozent, im zweiten Schritt 2025 dann aber nur um 4,5 Prozent – 0,5 Prozentpunkte weniger als vorgesehen.
Die Pflegereform soll an diesem Freitag abschließend vom Bundestag beraten und beschlossen werden. Sie sieht eine Erhöhung der Beiträge für die Pflegeversicherung schon ab diesem Juli vor. Der allgemeine Beitragssatz soll von 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens auf 3,4 Prozent steigen. Kinderlose zahlen vier Prozent Pflegebeitrag, bisher sind es 3,4 Prozent. Für Eltern wird der Pflegebeitrag vom zweiten Kind an bis zum 25. Lebensjahr eines Kindes um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte verringert.
Im Gegenzug sollen Leistungen in der ambulanten Pflege verbessert werden. Geplant ist außerdem, den staatlichen Zuschuss für die Eigenanteile bei einem Heimplatz und den Anspruch auf bezahlte Pflegetage zu erhöhen.
Am 24. Mai hat dann auch der Gesundheitsausschuss die geplante Pflegereform mit einigen Änderungen beschlossen. Insgesamt billigte der Ausschuss am Mittwoch zehn Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP. Änderungsanträge von Union und Linken fanden keine Mehrheit. Für den Gesetzentwurf (20/6544) votierten die Ampel-Koalition, die Opposition stimmte dagegen. Die Vorlage soll am 26.5 im Bundestag beschlossen werden.
Die Abgeordneten verständigten sich in den Beratungen mehrheitlich darauf, dass die Zusammenführung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem flexibel nutzbaren Gesamtbetrag doch kommen soll. Das sogenannte Entlastungsbudget soll zum 1. Juli 2025 wirksam werden. In der häuslichen Pflege können dann Leistungen der Verhinderungspflege (bisher bis zu 1.612 Euro) und Kurzzeitpflege (bisher bis zu 1.774 Euro) im Gesamtumfang von 3.539 Euro flexibel kombiniert werden.
Für Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5 steht das Entlastungsbudget schon ab dem 1. Januar 2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung und steigt bis Juli 2025 auf ebenfalls 3.539 Euro an. Dafür soll die ab 2025 geplante Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen in der Pflege von 5 auf 4,5 Prozent abgesenkt werden.
Der Ausschuss ergänzte zudem eine Regelung, wonach die Bundesregierung dazu ermächtigt werden soll, den Beitragssatz in der Pflegeversicherung künftig durch Rechtsverordnung festzusetzen, falls auf einen kurzfristigen Finanzierungsbedarf reagiert werden muss. Eine solche Verordnung darf demnach nur unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Größenordnung genutzt werden. Zudem muss die Verordnung dem Bundestag zugleitet werden, der sie ändern oder ablehnen kann. Damit werde einerseits die schnelle Reaktionsmöglichkeit gewährleistet, andererseits der Bundestag an dem Verfahren beteiligt, heißt es in der Begründung.
Um die vom Bundesverfassungsgericht (BverfG) geforderte Differenzierung der Pflegebeiträge nach Kinderzahl möglichst unbürokratisch und effizient umsetzen zu können, soll bis zum 31. März 2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt werden. Bis dahin soll ein vereinfachtes Nachweisverfahren gelten.
Mit einer weiteren Änderung wird die Möglichkeit geschaffen, das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit regelhaft mittels strukturierter Telefoninterviews zu prüfen, jedoch nur bei Folgebegutachtungen und nicht bei einer Erstbegutachtung eines Antragstellers oder bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit von Kindern.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren