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Genesungsbegleitung: Pflegeverbände beantragen beim G-BA Aufnahme in pHKP-Richtlinie
Die Bundesinitiative Ambulante Psychiatrische Pflege (BAPP) und die Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege (DFPP) haben beim Gemeinsamen Bundesausschuss eine formale Eingabe eingereicht. Genesungsbegleiter:innen sollen als Peers regulärer Bestandteil der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege werden – mit Qualifikationsstandards und Vergütung über § 132a SGB V.
Die beiden stellungnahmeberechtigten Fachpflegeverbände BAPP und DFPP haben sich am 16. April 2026 mit einer Eingabe nach § 91 SGB V an den unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Professor Josef Hecken, sowie an Karin Pötter-Kirchner, Abteilungsleiterin Qualitätssicherung und sektorenübergreifende Versorgungskonzepte, gewandt. In Kopie ging das Schreiben an Martin Danner, Sprecher des Koordinierungsausschusses der Patientenvertretung.
Inhalt der Eingabe
Beantragt wird die Ergänzung der Richtlinien zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege (pHKP) gemäß § 37 SGB V um den Einsatz von Genesungsbegleiter:innen – also Menschen mit eigener Erfahrung psychischer Erkrankung und Genesung – als Bestandteil der multiprofessionellen ambulanten Versorgung. Laut Antragsschreiben sollen Peers im Tandem mit Pflegefachpersonen arbeiten und Aufgaben wie Vermittlung zu schwer erreichbaren Patient:innen, Einzelgespräche auf Basis von Recovery und Empowerment, Krisenbegleitung, Dokumentation unter Ressourcenaspekten, Netzwerk- und Angehörigengespräche sowie Begleitung bei Behördenterminen übernehmen.
Evidenzgrundlage
Die Verbände stützen ihre Forderung auf das vom Innovationsfonds geförderte Projekt „Gemeindepsychiatrische Basisversorgung schwerer psychischer Erkrankungen“ (GBV, Förderkennzeichen 01NVF18028, Laufzeit 2019–2023) unter Leitung des Dachverbands Gemeindepsychiatrie. Laut Antragstellern zeigte die Evaluation signifikante Verbesserungen bei Empowerment, Lebensqualität und Behandlungszufriedenheit – ohne signifikante Mehrkosten. Die unabhängige Evaluation habe eine Übernahme in die Regelversorgung sowie die dauerhafte Integration von Peers ausdrücklich empfohlen.
Als nationales Praxismodell verweisen BAPP und DFPP auf das von Caspar und Dase entwickelte Bremer Konzept im Rahmen der Integrierten Versorgung. Dort arbeiten Genesungsbegleiter:innen mit EX-IN-Qualifikation (280–300 UE plus 120 Stunden Praktikum), häufig ergänzt um eine Recovery-Coach-Ausbildung nach dem evidenzbasierten NHS-Modell REFOCUS. Das Vorgehen führe zu besserer therapeutischer Beziehungsgestaltung, höherer Motivation und reduzierter Rehospitalisierung.
International verweisen die Verbände auf die SAMHSA Core Competencies (USA, 2015), das Community Mental Health Framework von Health Education England (2020), das irische HSE-Programm „Advancing Recovery in Ireland“ sowie die International Peer Support Guidelines (IAPS, 2011). NICE-Leitlinien sowie mehrere deutsche S3-Leitlinien – darunter Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen, Bipolare Störung, Verhinderung von Zwang sowie Schizophrenie – empfehlen Peer-Arbeit bereits.
Vorschläge zur Umsetzung
Konkret schlagen die Verbände ein neues Modul in der pHKP-Richtlinie vor, das den Peer-Einsatz im individuellen Pflegeplan unter fachpflegerischer Verantwortung und Supervision verankert. Als Qualifikationsstandard wird ein EX-IN-Abschluss oder eine gleichwertige anerkannte Peer-Ausbildung gefordert, optional ergänzt um die REFOCUS-Zusatzqualifikation. Verpflichtend seien Supervision, Fortbildung und Selbstfürsorge-Strukturen.
Die Vergütung soll über § 132a SGB V erfolgen – analog zur Einstufung einjährig ausgebildeter Pflegehelfer:innen im klinischen Kontext. Eine projektbasierte Anschubfinanzierung zur flächendeckenden Implementierung halten die Verbände für sinnvoll. Zusätzlich beantragen sie eine begleitende Evaluation zu Wirksamkeit, Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit.
Rechtliche Einordnung
Die Antragsteller verweisen darauf, dass die Einbindung im bestehenden Rechtsrahmen möglich sei und der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 19 und 26) zur selbstbestimmten Lebensführung entspreche. Unterzeichnet ist die Eingabe von Doris Schäfer (Vorsitzende BAPP), Dorothea Sauter (Präsidentin DFPP), Dr. Michael Mayer (Beirat DFPP) sowie Ingo Tschinke (Sektion psychische Gesundheit und psychiatrische Pflege der DG Pflegewissenschaft).
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