Pflege und Politik
Hessen Caritas warnt vor Deckelung der Pflegevergütung
Der Wohlfahrtsverband kritisiert das vom Bundeskabinett beratene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz scharf. Die geplante Kopplung der Vergütungssteigerungen an die Grundlohnsumme gefährde laut Hessen Caritas die ambulante Versorgung – besonders in der außerklinischen Intensivpflege und in ländlichen Regionen. Der Verband fordert eine vollständige Tarifrefinanzierung.
Die Hessen Caritas hat das am 29. April 2026 im Bundeskabinett beratene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) als „politischen Irrweg“ für die ambulante Pflege bezeichnet. Kernpunkt der Kritik ist die vorgesehene Deckelung von Vergütungssteigerungen an die Entwicklung der Grundlohnsumme. Tarifliche Lohnerhöhungen, die oberhalb dieser Rate liegen, würden den Pflegediensten nicht mehr vollständig refinanziert.
Jörg Klärner, Vorsitzender der Hessen Caritas, verweist auf einen aus seiner Sicht grundlegenden Widerspruch: Der Gesetzgeber verpflichte die Pflege zur tarifgerechten Bezahlung, begrenze aber gleichzeitig deren Refinanzierung. Strukturelle Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung würden damit auf die Versorgung und auf die Beschäftigten verlagert.
Sektorenübergreifender Personaleinsatz lässt sich nicht aufteilen
Inhaltlich hält der Verband die Regelung für realitätsfern. In der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege seien Personaleinsatz, Qualifikationsmix und Bereitschaftszeiten nicht trennscharf einzelnen Leistungstöpfen zuzuordnen – genau diese Trennung setze der Gesetzentwurf jedoch voraus. Die Folge sei eine strukturelle Unterdeckung, die Einrichtungen kurzfristig durch Leistungseinschränkungen, Qualitätsabstriche oder Personalabbau kompensieren müssten.
Die Hessen Caritas erwartet konkrete Folgen für Patient:innen. Da viele ambulante Dienste bereits an der Kapazitätsgrenze arbeiteten, würden bei fehlender Refinanzierung zuerst personalintensive Leistungen reduziert. Betroffen wären insbesondere beatmete Patient:innen in der außerklinischen Intensivpflege sowie chronisch Erkrankte, deren häusliche Versorgung Klinikaufenthalte vermeidet. In ländlichen Regionen und Randlagen mit höheren Anfahrts- und Vorhaltekosten drohten Rückzüge der Anbieter, längere Wartezeiten, kurzfristige Absagen und vermeidbare Krankenhauseinweisungen.
Zielkonflikt für Träger und Beschäftigte
Auch für die Mitarbeitenden sieht der Verband absehbare Konsequenzen. Träger gerieten in einen Zielkonflikt zwischen tariflichen Standards und Einsparungen etwa bei Springerreserven, Fortbildungen oder Zusatzleistungen. Die Hessen Caritas rechnet mit mehr Überstunden, höheren Krankheitsquoten, geringerer Mitarbeiterbindung und Abwanderung in besser refinanzierte Bereiche wie Kliniken, Zeitarbeit oder andere Branchen. Damit verschärfe das Gesetz den Fachkräftemangel, den es eigentlich zu adressieren gelte.
Besonders gravierend sei die Signalwirkung, so Klärner. Nach Jahren politischer Ankündigungen, die Pflege aufzuwerten, werde sie erneut zur steuerbaren Kostenvariable. Beitragssatzstabilität werde gegen Versorgungsstabilität ausgespielt – ordnungspolitisch falsch und zugleich kurzsichtig, weil Versorgungsabbrüche und Klinikeinweisungen am Ende höhere Kosten verursachten.
Vier Forderungen an die Politik
Die Hessen Caritas fordert erstens den Verzicht auf eine Deckelung, die tarifliche Löhne faktisch entwerte, und die vollständige Tarifrefinanzierung. Zweitens brauche es Regelungen, die sektorenübergreifende Personaleinsätze berücksichtigen. Drittens müsse die GKV strukturell auf der Einnahmen- und Ausgabenseite reformiert werden, ohne die ambulante Versorgung zu schwächen. Viertens fordert der Verband ein transparentes und zügiges Beteiligungsverfahren mit den Verbänden der Leistungserbringer und der Pflegeprofession.
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