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Tarifbindung in Gefahr: Caritas warnt vor Aushöhlung der Tariftreue durch GKV-Reform

Die geplante Deckelung der Refinanzierung auf die Grundlohnrate trifft tarifgebundene Einrichtungen ins Mark. Der Deutsche Caritasverband, seine Dienstgeberseite und die Arbeitsgemeinschaft Gesundheits- und Altenhilfe im Erzbistum Paderborn warnen: Wer Tariflöhne unter Unwirtschaftlichkeitsverdacht stellt, untergräbt das politische Ziel einer stärkeren Tarifbindung – und gefährdet die Versorgung.

Johannes Brumm, Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes Foto: Peer Mucks

Der Deutsche Caritasverband hat dem Bundesgesundheitsministerium fristgerecht seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung übermittelt. Der größte deutsche Wohlfahrtsverband hält zügige Reformschritte für notwendig, fordert aber ein sozial ausgewogenes Paket, das Einnahme- und Ausgabeseite gleichermaßen in den Blick nimmt und die Belastung sachgerecht verteilt.

Im Zentrum der Kritik steht die Einschränkung der Tariftreueregelungen. Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa warnt: „Unsere Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind konkret gefährdet durch die Deckelung der Refinanzierung auf die Grundlohnrate.“ Diese Begrenzung treffe tarifgebundene Einrichtungen besonders hart, weil entstehende Defizite dort – anders als bei kommunalen Trägern – nicht durch Kommune oder Land aufgefangen würden. Tarifgebundene Träger geraten damit gegenüber Anbietern ohne Tarifbindung systematisch ins Hintertreffen.

Dienstgeberseite: Pauschaler Unwirtschaftlichkeitsverdacht widerspricht politischem Ziel

Johannes Brumm, Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes, weist die Reformüberlegungen entschieden zurück. Tariflich vereinbarte Entgelte in der Sozialwirtschaft pauschal als unwirtschaftlich einzustufen, stehe im Widerspruch zum erklärten Vorhaben der Bundesregierung, die Tarifbindung zu stärken. Werde die verlässliche Refinanzierung tariflicher Entgelte infrage gestellt, sende dies „das falsche Zeichen zur falschen Zeit“.

Brumm betont die Funktion der Tarifbindung als Stabilitätsanker: Sie schaffe Verlässlichkeit für Beschäftigte, Träger und Versorgungsempfänger:innen, sichere wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen, erhöhe die Attraktivität sozialer Berufe und gebe Einrichtungen Planungssicherheit. Eine auskömmliche Refinanzierung tariflicher Entgelte sei deshalb Grundvoraussetzung für eine funktionierende soziale Infrastruktur.

Dass die Tariflöhne in der Sozialbranche in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind, sei eine Folge des gesellschaftlichen Wandels und auch politischen Drucks gewesen – etwa durch die gesetzliche Tariftreuepflicht in der Pflege. Mit dem wachsenden Sektor steige der Bedarf an Arbeitskräften; systemrelevante Berufe attraktiv zu halten, liege im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Eine Refinanzierungsdeckelung über die Grundlohnrate konterkariere genau diese Linie.

Auch Tobias Berghoff, Vorstand der Caritas Paderborn und Vorstandsmitglied der Diözesan-Arbeitsgemeinschaft Gesundheits- und Altenhilfe im Erzbistum Paderborn, kritisiert den Referentenentwurf. Eine Stabilisierung der GKV-Beiträge sei wichtig, die vorgesehenen Regelungen brächten die Altenhilfe jedoch unter erheblichen zusätzlichen strukturellen Druck.

Die Altenhilfe sei ein hoch personalintensiver Versorgungsbereich – Personalkosten dominieren die Kalkulation, und Tarifsteigerungen schlagen unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit durch. Werde die Refinanzierung tariflicher Löhne geschwächt, habe dies direkte Folgen für die Gewinnung und Bindung von Fachkräften, für die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtungen und für die Verlässlichkeit der Versorgung älterer Menschen. Konsolidierung im Gesundheitssystem könne notwendig sein, brauche aber klare Grenzen: „Die Altenhilfe darf nicht zum Ausgleichsposten werden“, so Berghoff. Heute erzeugter Kostendruck führe morgen zu Versorgungslücken und untergrabe das Vertrauen in eine würdevolle Pflege im Alter.

Die diözesane Arbeitsgemeinschaft erwartet, dass die Besonderheiten der tarifgebundenen Altenhilfe im weiteren Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich berücksichtigt werden. Konkrete Vorschläge lägen vor, seien politisch aber bislang nicht aufgegriffen worden. Berghoffs Appell: „Pflege ist Daseinsvorsorge – sie braucht verlässliche politische Entscheidungen.“