Angehörige
Wie sich Pflege und Beruf besser vereinbaren lassen
Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde 2015 auf Grundlage von § 14 Familienpflegezeitgesetz ins Leben gerufen und legt alle vier Jahre einen Bericht mit Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger vor.

Die Mitglieder haben in fünf Kapiteln dargelegt, wie die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser gelingen kann. Kern des Berichts sind zukunftsweisende Empfehlungen zur Ausgestaltung einer praxistauglichen Familienpflegezeit und zur Einführung eines neuen Familienpflegegelds für häuslich pflegende Erwerbstätige.
Darüber hinaus enthält der Bericht wichtige Ausführungen speziell zu Pflegenden in kleinen und mittelständischen Unternehmen und auch zu der besonderen Situation von Angehörigen, die pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene versorgen. Die Ministerin dankte den 21 Mitgliedern des Beirats für die engagierte und ehrenamtliche Arbeit.
Bundesseniorenministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) nahm den Bwericht entgegen und sagte: “Auch mit Blick auf die Bekämpfung des branchenübergreifenden Fachkräftemangels gilt für mich: Ich will den pflegenden Angehörigen und Nahestehenden Wege ebnen, damit sie weiter berufstätig sein können. Dies beugt auch Altersarmut vor. Deshalb arbeitet mein Haus aktuell an einer grundlegenden Reform zur Sicherstellung einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Pflegende Erwerbstätige brauchen dringend mehr Zeit und mehr Flexibilität, denn Pflegeverläufe sind nicht planbar.”
Ende des Jahres 2021 waren in Deutschland nach Daten des Statistischen Bundesamts fast 5 Millionen Menschen pflegebedürftig. 84 Prozent von ihnen wurden zu Hause versorgt, mehrheitlich durch Angehörige und Nahestehende. Von den 5,3 Millionen pflegenden Angehörigen und Nahestehenden waren drei Millionen erwerbstätig. Der Großteil der informellen Pflege wird weiterhin von Frauen geschultert.
Der Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde 2015 durch das Bundesfamilienministerium eingesetzt. Er befasst sich als nicht öffentliches Gremium mit allgemeinen und spezifischen Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Der Beirat besteht aus 21 Vertreterinnen oder Vertretern unter anderem aus den fachlich betroffenen Interessenverbänden sowie Politik und Wissenschaft. Die Mitglieder werden vom Bundesfamilienministerium berufen.
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