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Zurückgezogene Finanzierung treibt Genossenschaft in die Insolvenz

Das Amtsgericht München hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung für die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen eG angeordnet. Wesentliche Ursache ist eine
zurückgezogene Bankzusage für ein Projekt mit Demenz-Wohngemeinschaften und Mehrgenerationen-Wohnungen.

MARO Bauprojekt Ambulant betreute Demenz- Wohngemeinschaften Landsham Foto: MARO

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen eG (MARO) betreibt im Großraum München sowie in Oberbayern elf Mehrgenerationen-Wohnprojekte sowie sechs Demenz-Wohngemeinschaften. Weitere neun ähnlich gelagerte Projekte sind derzeit im Bau oder in einem fortgeschrittenen Planungsstatus.

Die Kernkompetenz von MARO liegt in der Projektierung, Errichtung und Vermietung von größtenteils auch geförderten Wohnungen an ihre Mitglieder. Bewohner der MARO-Projekte zeichnen immer auch Anteile an der Genossenschaft. Aktuell gehören der Gesellschaft rund 2.100 Genossen an. Wesentliche Ursache für den Insolvenzantrag von MARO ist eine zurückgezogene Finanzierungszusage für ein Projekt in Landsham östlich von München im westlichen Landkreis Ebersberg mit Demenz-Wohngemeinschaften und Mehrgenerationen-Wohnungen. Die fehlenden Mittel machten eine Fortsetzung des Baus vorerst unmöglich und belasten die Liquidität des Unternehmens aufgrund von anstehenden Zahlungsverpflichtungen erheblich.

„Die zurückgezogene Zusage hat uns sehr überrascht und uns blieb aus diesem Grund keine andere Möglichkeit, als einen Insolvenzantrag für die Genossenschaft zu stellen. Wir werden nun die kommenden Wochen intensiv mit allen Beteiligten an einem Sanierungskonzept arbeiten. Unser Geschäftsbetrieb bleibt unverändert aufrechterhalten und auch die bestehenden Wohnprojekte werden aktuell unverändert fortgeführt“, erklärt Inge Schmidt-Winkler, Vorstand der MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen eG. „Wir haben bereits aus vielen Gemeinden von unseren Partnern sehr positive Signale erhalten, dass an den im Bau befindlichen und an den neuen Projekten unverändert festgehalten werden soll“, fährt sie fort.

Rechtsanwalt Hendrik Wolfer, als Generalbevollmächtigten und Rechtsanwalt Dr. Lukas Herbert, beide Partner der GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, werden die Restrukturierung von MARO in den kommenden Wochen unterstützen. Dabei geht es in erster Linie um die Erarbeitung eines detaillierten Insolvenzplans und die langfristige Sicherung des Geschäftsbetriebs. „Unser Ziel ist es in den kommenden Wochen, dass wir gemeinsam mit den Projektpartnern und Gläubigern eine langfristige und stabile Lösung finden, die einen Fortbestand dieser ganz besonderen Wohnformen ermöglicht. Die ersten Gespräche, die wir bereits führen konnten, stimmen uns optimistisch. Es ist ein Wille für eine konstruktive Lösung vorhanden“, so Hendrik Wolfer von Grub Brugger und Generalbevollmächtigter bei MARO. Als vorläufiger Sachwalter wird Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH das Verfahren begleiten.