Nachrichten

Mindestlöhne in der Pflege sollen um bis zu 14 Prozent steigen

Bis zum 1. Juli 2025 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen. Darauf hat sich die Pflegekommission einstimmig ausgesprochen. “Durch den Beschluss der Pflegekommission steigen die Mindestlöhne in der Pflege um bis zu 14 Prozent”, sagte Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), am 29. August in Berlin.

Foto: AdobeStock/studio v-zwoelf

Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 16,10 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 17,35 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro pro Stunde. Wie schon bei den letzten Beschlüssen dieser und früherer Pflegekommissionen sind die Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe gestaffelt.

Sie gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Die Pflegekommission hat sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis 30. Juni 2026 ausgesprochen.

“Das ist gut für die Pflegerinnen und Pfleger und gut für die Pflegebranche. Ich freue mich, dass die Pflegekommission einstimmig entschieden hat und wir den Pflegerinnen und Pflegern so zu deutlich mehr Lohn verhelfen”, kommentierte der Arbeitsminister die Entscheidung der Kommission.

Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lobte die Entscheidung: “Jede zugelassene Pflegeeinrichtung ist bereits jetzt zu einer Bezahlung der Pflege- und Betreuungskräfte in Tarifhöhe verpflichtet. Die Anhebung des Mindestlohns ist ein wichtiger weiterer Schritt auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung für alle Pflege- und Betreuungskräfte.”

Die nach der neuen Empfehlung der Kommission geplanten Erhöhungsschritte der Pflegemindestlöhne lauten im Einzelnen wie folgt:

Pflegehilfskräfte
ab 01.05.2024 15,50 €
ab 01.07.2025 16,10 €
Qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit)
ab 01.05.2024 16,50 €
ab 01.07.2025 17,35 €
Pflegefachkräfte
ab 01.05.2024 19,50 €
ab 01.07.2025 20,50 €

Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 31. Januar 2024 gültig und sieht vor, dass die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte derzeit 13,90 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro betragen. Sie steigen zum 1. Dezember 2023 noch einmal auf 14,15 Euro, 15,25 Euro und 18,25 Euro. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12 Euro pro Stunde.