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Sterbewünsche in der Pflege: Katholische Träger bekommen erstmals einheitliche Leitlinien

Die Deutsche Bischofskonferenz und der Deutsche Caritasverband haben gemeinsam Leitlinien zum Umgang mit Suizidwünschen in Einrichtungen katholischer Trägerschaft vorgelegt. Das Papier reagiert auf Unsicherheiten, die seit dem BVerfG-Urteil von 2020 bestehen.

Foto: AdobeStock/Ralf

Unter dem Titel „Den Weg des Lebens gehen“ haben die Deutsche Bischofskonferenz und der Deutsche Caritasverband am 6. März 2026 Leitlinien zur Suizidprävention und zum Umgang mit Sterbewünschen veröffentlicht. Laut der Bischofskonferenz richten sich die Empfehlungen an alle Einrichtungen in katholischer Trägerschaft – von stationären Pflegeheimen bis hin zu ambulanten Diensten.

Unmittelbarer Anlass ist laut den Herausgebern das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, das das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärte. Dieses Urteil habe in vielen Einrichtungen zu rechtlichen und ethischen Unsicherheiten geführt – etwa bei der Frage, wie Mitarbeitende reagieren sollen, wenn Betreute einen Sterbewunsch äußern.

Die Leitlinien enthalten laut Bischofskonferenz und Caritasverband konkrete Handlungsempfehlungen in mehreren Bereichen:

  • Suizidprävention: Einrichtungen sollen eine „Kultur der Lebensbejahung“ etablieren, in der Sterbewünsche als Ausdruck von Einsamkeit, Autonomieverlust oder existenzieller Not verstanden und ernst genommen werden.
  • Schulung von Mitarbeitenden: Das Papier empfiehlt gezielte Fortbildungen, damit Pflegekräfte und andere Beschäftigte Suizidgedanken erkennen und professionell darauf reagieren können.
  • Ethikberatung: Einrichtungen sollen Strukturen der Ethikberatung einbinden, um in schwierigen Einzelfällen fundierte Entscheidungen treffen zu können.
  • Juristische Hinweise: Die Leitlinien geben Orientierung zur Gestaltung von Verträgen und Hausordnungen – ein Punkt, der für Träger und Leitungskräfte unmittelbar operativ relevant sein dürfte.

Katholische Einrichtungen verstehen sich laut dem Papier als „Schutzräume für das Leben“ – insbesondere für vulnerable Menschen in Krisensituationen. Die Bischofskonferenz formuliert als Leitgedanken, dass niemand den Eindruck haben solle, sein Weiterleben rechtfertigen zu müssen. Sterbewünsche sollen demnach im Gespräch, durch professionelle Begleitung und seelsorgliche Nähe aufgefangen werden.

Die Leitlinien sind als Broschüre (Die deutschen Bischöfe Nr. 117) bestellbar oder als PDF-Datei verfügbar.